Grünland braucht Pflege

Grünland ist in weiten Teilen des Beratungsgebiets stark mit Mäusen befallen. Es ist davon auszugehen, dass der Grad der Schädigung zu spürbarem Ausfall an Grundfutter führen wird, so hier keine Schadnagerbekämpfung und Nachsaat erfolgt. Vermutlich wird das aktuelle Schadbild durch Fraßschäden zu Vegetationsbeginn noch deutlicher.

Grünland – randscharfe Düngung mit Flüssigdünger

Bei der Düngung werden Grundnährstoffe weitgehend durch die Kreislaufwirtschaftsdüngung mit Gülle abgedeckt. Stickstoff muss in Anbetracht der maximal möglichen 170 Kilogramm Gesamtstickstoffmenge pro Hektar aus organischen Quellen in der Regel jedoch über Mineraldünger zugeführt werden, damit eine ordentliche Eiweißqualität erreicht wird. Das gleiche gilt für den Schwefel, der nicht nur wichtiger Eiweißbaustein im Grundfutter, sondern im Zuge der Ertragsbildung auch Garant für die Effizienz des Stickstoffs ist.

Aufgrund der Gräben und Grüppen, die am und im Grünland liegen, sind die Anforderungen an Randschärfe sehr hoch. Bei Beetbreiten von zum Beispiel 30 Metern von einer Grüppe zur nächsten ist mit keinem Zentrifugalstreuer ein ausreichendes Streubild zu erreichen, weil eine Überlappung in Anbetracht dieser dichten Oberflächenentwässerung nicht möglich ist. Beim Einsatz von Flüssigdüngern kann dagegen mit dem jeweils vorgeschriebenen Abstand sicher am Gewässer gedüngt werden. Für die Andüngung des Grünlandes empfehle ich die Flüssigdünger mit Stickstoff und Schwefel aus Piesteritz PIASAN® S 25/6 oder PIASAN® G 20/8.

Folgende Grundsätze gilt es bei der Applikation von Flüssigdünger zu beachten:

  • Nicht auf feuchte Bestände applizieren
  • Keine pralle Sonne und keine Temperaturen über 25 °C
  • Wachsschicht muss ausgebildet sein
  • Pur sehr gut pflanzenverträglich
  • Verdünnung mit Wasser mindestens im Verhältnis 1:4
  • Praxiserfahrungen zeigen, dass eine Düngung entweder sofort nach der Silagebergung erfolgen sollte oder, wenn die Schnittwunden der Blätter nach der letzten Mahd verheilt sind.
  • FD-Düsen verwenden

Die Anwendung von stickstoffhaltigen Düngemitteln bei Frost ist mit der Düngeverordnung 2020 verboten worden. Im Bundesland Bayern ist eine Stickstoffdüngung bei Frost erlaubt. Grundsätzlich ist es möglich, Flüssigdünger bei bis zu -5 °C zu applizieren. Dabei müssen aber alle der folgenden Punkte erfüllt werden:

  • Der Bestand muss frosttrocken sein.
  • Auf den Pflanzen muss starker Raureif sein.
  • Die Applikation des Flüssigdüngers muss mit Flüssigdüngerdüsen erfolgen.
  • Dem Flüssigdünger dürfen keine Pflanzenschutzmittel und auch kein Wasser zugegeben werden.

Beginnt der Raureif zu tauen, wird die Lage mit abnehmender Reifschicht brenzlig. Auch bei Wechselfrösten (z. B. nachts -5 °C, tagsüber 5 °C) muss auf die Flüssigdüngerapplikation verzichtet werden, weil ansonsten Pflanzenschäden vorprogrammiert sind.

Ackerfuchsschwanz vor der Düngung ausschalten

Auf Standorten mit hohem Besatz an Ackerfuchsschwanz ist oftmals noch gar keine Düngung erfolgt, da diese den Ackerfuchsschwanz nur unnötig stärken würde und der Bekämpfungserfolg ein geringerer wäre. Nach der Behandlung mit einem Ackerfuchsschwanz-Herbizid sollten wenigstens sieben Tage vergehen, bis ein Flüssigdünger appliziert wird. Für die Bekämpfung des Ackerfuchsschwanzes mit Atlantis® Flex sollte ausschließlich Marken-AHL PIASAN® 28 verwendet und die Gebrauchsanleitung des Herbizids befolgt werden. Die Verwendung geschwefelter Produkte kann zu geringeren Wirkungsgraden und Problemen bei der Mischbarkeit führen.