Fachberater Sachsen-Anhalt

Letzte Chance für eine Herbstdüngung in Raps, Wintergerste und Zwischenfrüchten
Entsprechend der Vorgaben der Düngeverordnung bleibt für eine Herbstdüngung nur noch bis 1. Oktober Zeit. Werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Herbstdüngung erfüllt, dann sollte die Maßnahme vor der Sperrfrist erfolgen.
Rapspflanzen sollten bis Ende September vier Laubblätter und einen Wurzelhalsdurchmesser von vier Millimetern ausgebildet haben. Ist das nicht der Fall, sollte eine Herbstdüngung erfolgen.
Laut Düngeverordnung ist eine Herbstdüngung bis 1. Oktober unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Vorfeld einer Herbstdüngungsmaßnahme müssen die dafür rechtlichen Voraussetzungen der Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) abgeklärt werden. Die Umsetzung der Düngeverordnung erfolgt auf Länderebene.
Wichtige Hinweise zur Herbstdüngung finden Sie hier: https://llg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/Dokumente/04_themen/pfl_ernaehr_duengung/Hinweise_UEbersichten/2026_07_Checkliste_Herbstd%C3%BCngung.pdf
Mein Tipp: PIAMON® 33-S eignet sich hervorragend für eine Herbstdüngung und deckt den Stickstoff- und Schwefelbedarf für Winterraps ab.
Bei Fragen zur Herbstdüngung rufen Sie mich bitte an.



