Harnstoffdüngung ab 2020 – innovative Lösungen bieten Chancen!

Harnstoffdüngung ab 2020 – innovative Lösungen bieten Chancen

Eins sei vorweggenommen, auch ab dem 1. Februar 2020 ist die Ausbringung von Harnstoff noch erlaubt. Dabei gilt es allerdings einige Grundsätze zu befolgen. Die Düngeverordnung besagt in §6 (2)
„(2) Harnstoff als Düngemittel darf ab dem 1. Februar 2020 nur noch aufgebracht werden, soweit ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben ist oder unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach der Aufbringung eingearbeitet wird.“ Was ist damit nun gemeint?

Reiner Harnstoff muss innerhalb von vier Stunden nach Ausbringung eingearbeitet werden oder aber einen Ureaseinhibitor enthalten, damit eine Ausbringung ohne Einarbeitung stattfinden darf. Die Einarbeitung muss so erfolgen, dass im Anschluss keine Düngerkörner mehr an der Bodenoberfläche zu finden sind - eine Überfahrt mit dem Striegel ist nicht ausreichend. Deshalb macht es keinen Sinn, traditionellen Harnstoff in einen etablierten Bestand auszubringen und dann einzuarbeiten. Die Kosten wären deutlich größer als der Nutzen, weil der Bestand komplett umgebrochen werden müsste.

Fertigprodukte bieten zahlreiche Vorteile!

Allein aus arbeitswirtschaftlichen Gründen ist daher der Einsatz eines Harnstoffs mit Ureaseinhibitor sinnvoll. Allerdings sollte unterschieden werden zwischen Fertigprodukten wie ALZON® neo-N und PIAGRAN® pro und einem Harnstoff, auf den der Ureaseinhibitor aufgesprüht wird.

Bei den Weltneuheiten ALZON® neo-N und PIAGRAN® pro handelt es sich um Düngemittel in Markenqualität, bei denen sich der Ureaseinhibitor nicht vorzeitig abbaut. Beim Vergleich von PIAGRAN® pro (Ureaseinhibitor 2-NPT) und einem Vergleichsprodukt fällt auf, dass der unbekannte Ureaseinhibitor bereits sechs Monate nach dem Aufsprühen zur Hälfte abgebaut war.

An dieser Stelle sollte man sich die Frage stellen, wer das Risiko dafür übernehmen möchte einen Harnstoff zu nutzen, bei dem nicht geklärt ist, ob ausreichend und gleichmäßig genug der Ureaseinhibitor aufgesprüht wurde. Deshalb unser Tipp die Fertigprodukte
ALZON® neo-N und PIAGRAN® pro zu nutzen. Da ist die Qualität bekannt und eine Fachberatung gibt es gratis dazu.

Düngermischungen – was gilt es zu beachten?

Bei Düngermischungen ist zu unterscheiden zwischen physikalischen und chemischen Mischungen. Mit physikalischen Mischungen ist die Mischung von mindestens zwei einzelnen Düngemitteln im Bulk-Blend-Verfahren gemeint. Die einzelnen Düngergranalien könnten auch nach dem Mischvorgang wieder auseinander sortiert werden. Bei physikalischen Düngermischungen muss der reine Harnstoff mit einem Ureaseinhibitor beauflagt werden.

Bei chemischen Mischungen, dass bedeutet zwei Komponenten, die im Produktionsverfahren mit einander vereint werden, ist kein Ureaseinhibitor notwendig. Ein Beispiel ist PIAMON® 33-S.

Streueigenschaften nicht bekannt!

Wenn ein Ureaseinhibitor auf Harnstoff gesprüht wird, ändert sich dessen Oberfläche, sie wird glatter. Dadurch verändert sich der Auftreffwinkel der Harnstoffgranalien auf den Prallteller. Die bisher gültige Streutabelle für konventionellen Harnstoff kann nicht mehr genutzt werden. Ohne Streutabelle wird der Harnstoff im Blindflug und nach Gefühl ausgebracht, was nicht der guten fachlichen Praxis entspricht.

Auch an dieser Stelle ist auf die Fertigprodukte ALZON® neo-N und PIAGRAN® pro zu verweisen, für die es bei allen bekannten Streuerherstellern Streutabellen gibt, damit der Dünger gleichmäßig gestreut werden kann.