Die Antragsstellung für das Investitionsprogramm Landwirtschaft ist gestartet!

Ab Montag, dem 11.01.2021 können Anträge für den das Investitionsprogramm Landwirtschaft („Bauernmilliarde“) gestellt werden. Das Programm besteht aus einem staatlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der Investitionssumme, die beim Erwerb von Neumaschinen oder -anlagen entsteht, die eine besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweise ermöglichen. Die Gesamtfinanzierung stellt die landwirtschaftliche Rentenbank sicher. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge wird durch sie ebenfalls durchgeführt. 

In diesem Artikel befinden sich für Sie die wichtigsten Informationen:
 

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind Maschinen oder Neuanlagen, die eine besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweise ermöglichen.

Dazu zählen:

  • Planung/Beratung und Bau von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern
  • Anlagen zur Gülleseparierung
  • Moderne Maschinen und Geräte
    • zur exakten Ausbringung von Dünger
    • zur exakten Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
    • zur mechanischen Unkrautbekämpfung

Wichtig ist, dass die Maschine, die Sie erwerben wollen, auf der Positivliste der landwirtschaftlichen Rentenbank aufgelistet ist!
Link: https://www.rentenbank.de/dokumente/Positivliste-Investitionsprogramm-Landwirtschaft.pdf

Wer ist antragsberechtigt?

Sofern Sie der Definition als klein- oder mittelständiges Unternehmen entsprechen
(Definition siehe: https://www.rentenbank.de/dokumente/Merkblatt-Kleine-und-mittlere-Unternehmen-KMU.pdf).
-    Landwirtschaftliche Betriebe (werden bis zu 40 % gefördert)
-    Landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen (werden zwischen 10 und 20 % gefördert)
-    Maschinenringe (werden zwischen 10 und 20 % gefördert)

Voraussetzungen für die Bewilligung des Antrages:

  • 60 % der Investitionssumme muss mit einem zinsgünstigen Kredit der landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert werden. Eine Finanzierung der Investition aus Eigenkapital ist somit nicht möglich.
  • Maschinen müssen mindestens 5 Jahre nach dem Erwerb im Inventar bestehen bleiben
  • Lagerstellen für Wirtschaftsdünger: mindestens 10 Jahre.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 €
  • Bei Investitionen unter 100.000 € (netto) müssen 3 Vergleichsangebote eingeholt werden (Ausnahmen in bestimmten Fällen sind möglich)
  • Bei Investitionen > 100.000 € (netto) muss national ausgeschrieben werden (auch hier sind Ausnahmen möglich).

Schritte zur Antragsstellung:

  1. Finden Sie heraus, ob Sie antragsberechtigt sind
  2. Finden Sie Ihr Investitionsvorhaben auf der Positivliste
  3. Besprechen Sie Ihr Vorhaben und dessen Finanzierung mit Ihrer Hausbank
  4. Erstellen Sie online Ihren Zuschuss-Antrag
  5. Übergeben Sie den Zuschuss-Antrag Ihrer Hausbank
  6. Beginnen Sie Ihr Vorhaben erst nach positivem Zuwendungsbescheid
  7. Erhalten Sie Ihren Zuschuss nach Hochladen der Verwendungsnachweise

Bei Antragsstellung für eine Maschinenförderung sind neben dem Antrag und einem eventuellen Pauschalierungsnachweis des Steuerberaters/Finanzamtes keine weiteren Unterlagen einzureichen.

  • Die Angebote müssen nicht bei der Antragsstellung vorliegen, jedoch bei einer Prüfung vorgelegt werden können!

Bei Antragsstellung für eine Förderung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten sind folgende Dokumente mit dem Antrag hochzuladen:

  • Die Mindestlagerkapazität ist durch den Lagerkapazitätsrechner für Wirtschaftsdünger zu berechnen und nachzuweisen (Bspw. zugänglich über die Homepage der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft)
  • Baugenehmigungsschreiben, ausgestellt auf das antragsstellende Unternehmen
  • Lagerraumberechnung aus dem Bauantrag
  • Betriebsbeschreibung und Lageplan aus dem Bauantrag
  • Anlage „Tierbestand“ des aktuellen Mehrfach-/Sammelantrags des antragstellenden Unternehmens
  • Fotos der Örtlichkeit vor Baubeginn

Eine detailliertere Beschreibung der Schritte zur Antragsstellung finden Sie unter: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/#antragstellung

Die landwirtschaftliche Rentenbank weist darauf hin, dass Sie Ihr Investitionsvorhaben erst nach Bewilligung des Antrages durchführen sollen.