Raps in der Marsch andüngen

In den wesentlichen Anbaugebieten für Raps, wie der Elbmarsch und der Marsch entlang der Nordseeküste, gelten in der Regel keine zusätzlichen Auflagen aus der Düngeverordnung, so dass in der Mehrzahl der Fälle ein Düngebedarf gegeben sein sollte. Hat der Raps keine Herbstgülle erhalten, sollte eine Düngung in Höhe von 30 bis 40 kg N/ha mit konventionellen Stickstoffdüngern oder 60 kg N/ha mit ALZON® – egal, ob fest oder flüssig – nach Düngebedarfsermittlung erfolgen. Flüssigdünger aus Piesteritz sollten entweder direkt vor der Saat oder ab dem 4-Blatt-Stadium mit FD-Düsen auf trockenes Blattwerk gegeben werden.

Stickstoffdüngung zu Gerste im Herbst?

Die Sinnhaftigkeit einer Herbstdüngung zu Wintergerste, die nur außerhalb roter Gebiete möglich ist, sollte mit Blick auf die Anrechnung im Frühjahr kritisch hinterfragt werden. Für die vorwinterliche Stickstoffversorgung ist der durch wendende und mischende Bodenbearbeitung mineralisierende Stickstoff in der Regel ausreichend. Nach Raps, Mais oder Kartoffeln ist eine Herbstdüngung nicht zulässig.

Raps genau im Auge haben

Aufgelaufene Rapsflächen sind intensiv auf Fraßschäden durch den Rapserdfloh zu kontrollieren. Gelbschalen sind zudem ein geeignetes Hilfsmittel. Hier sind im Bedarfsfall geeignete Insektizide einzusetzen. Gleichzeitig ist Raps auf Befall von Schnecken zu kontrollieren. Während Schnecken auf Geest-Standorten vorwiegend vom Rand aus Böschungen einwandern, treten sie auf schweren und klutigen Standorten üblicherweise ganzflächig auf. Jutesäcke, größere Bretter oder Schneckenfolie sollten daher als Kontrollstellen ausgelegt und regelmäßig kontrolliert werden. Sollte der Einsatz von Schneckenkorn erforderlich sein, müssen etwaige Schneckenkorn- oder Düngerstreuer vorab bei einer anerkannten Prüfwerkstatt im Rahmen der Pflanzenschutzgerätekontrolle geprüft werden.