Herbstdüngung eingeschränkt

Die Herbstdüngung ist in weiten Teilen des Beratungsgebiets durch die „Roten Gebiete“ sehr eingeschränkt. Nur für Feldfutter beziehungsweise Raps ist es bei entsprechenden N-min-Werten möglich, noch 60 Kilogramm pro Hektar Gesamtstickstoff beziehungsweise 30 Kilogramm pro Hektar Ammoniumstickstoff auszubringen. Erhält der Raps keine Herbstgülle, sollte eine Düngung in Höhe von 30 bis 40 kg N/ha mit konventionellen Stickstoffdüngern oder 60 kg N/ha mit ALZON® - egal, ob fest oder flüssig – nach Düngebedarfsermittlung erfolgen. Die Sinnhaftigkeit einer Herbstdüngung zu Wintergerste außerhalb roter Gebiete sollte mit Blick auf die Anrechnung im Frühjahr und kritisch hinterfragt werden. Nach Mais oder Kartoffeln ist eine Herbstdüngung nicht zulässig.

Raps genau im Auge haben

Während in den Fluss- und Küstenmarschen noch gedroschen wird, steht bereits neuer Raps auf den Flächen beziehungsweise wird gerade ausgesät. Aufgelaufene Rapsflächen sind intensiv auf Fraßschäden durch den Rapserdfloh zu kontrollieren. Hier sind im Bedarfsfall geeignete Insektizide einzusetzen. Gleichzeitig ist Raps auf den Befall mit Schnecken zu kontrollieren. Während Schnecken auf Geest-Standorten vorwiegend vom Rand stehenden Böschungen einwandern, treten sie auf schweren und klutigen Standorten häufig auch ganzflächig auf. Jutesäcke, größere Bretter oder Schneckenfolie sollten daher als Kontrollstellen ausgelegt und immer wieder kontrolliert werden. Sollte der Einsatz von Schneckenkorn erforderlich sein, müssen etwaige Schneckenkorn- oder Düngerstreuer bei einer anerkannten Prüfwerkstatt im Rahmen der Pflanzenschutzgerätekontrolle geprüft werden.