Düngebedarfsermittlung und Düngeplanung für die Sommerungen abschließen

Nach dem Abzug des kalten Regenwetters scheint nun der Frühling einzukehren. Somit steht die Düngung der Sommerungen wie Zuckerrüben, Kartoffeln und Mais kurz bevor. Deshalb sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, die Düngebedarfsermittlung durchführen und die Düngeplanung für die Sommerungen abschließen.

Viehhaltende Betriebe sollten sich Gedanken über den tatsächlich im Betrieb unterzubringenden Anteil der Wirtschaftsdünger machen. Denn es ist gut möglich, dass der durchschnittliche Düngebedarf eines Betriebes mit viel Fläche im roten Düngegebiet gesunken ist.

Wichtig ist zudem, den Wirtschaftsdünger dort einzusetzen, wo er gut verwertet wird und somit den höchsten Mehrerlös erzeugt. Die Verwertung von Wirtschaftsdüngern in Mais und Zuckerrüben ist ideal. Hier können 100 Prozent des N-Bedarfes mit Wirtschaftsdüngern gedeckt werden. Abgerundet mit einer Zugabe von 4 bis 5 l PIADIN® je Hektar entsteht so die Basis für Höchsterträge.

Zu beachten ist, dass nicht jede Kultur ausschließlich mit Wirtschaftsdüngern versorgt werden sollte. Zu Speisekartoffeln empfiehlt es sich, maximal 40 Prozent des N-Bedarfes mit Wirtschaftsdüngern zu decken. Bei Industriekartoffeln maximal 60 Prozent. Sofern eine Bewässerung der Kartoffeln möglich ist und geringe Qualitätsaspekte an das Endprodukt gestellt werden, können bis zu 75 Prozent des N-Bedarfes durch Wirtschaftsdünger gedeckt werden. Da die Düngeverordnung kaum Raum für nachträgliche N-Düngemaßnahmen lässt sowie um Auswaschungsverluste zu vermeiden, sollte in diesem Fall PIADIN® zum Einsatz kommen.

Erinnerung für den Einsatz von Wirtschaftsdünger in roten Gebieten

Laut Düngeverordnung muss vor der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern in roten Gebieten eine sogenannte Wirtschaftsdüngeruntersuchung vorliegen. Diese darf maximal ein Jahr alt sein.