Aktuelles vom Feld

Niedersachsen wird auch in nächsten Tagen von Tiefdruckausläufern aus Südwesten beeinflusst. Eine Befahrbarkeit der Ackerflächen ist nicht zu erwarten. Der ungewöhnlich viele Regen von mehr als 140 mm im Februar erbrachte ein Niederschlagsplus von über 200 Prozent. Damit ist der Februar der nasseste Monat seit Aufzeichnungsbeginn.

Der Raps ist in einigen Regionen Niedersachsens ins Schossen übergegangen. Wuchshöhen von 15 bis 20 cm sind nicht selten. Ist in dieser Situation in den nächsten Tagen keine Befahrbarkeit gegeben und im Raps noch keine Andüngung erfolgt, muss eine erhöhte Gabe von Stickstoff-Schwefeldüngern, wie zum Beispiel mit PIAMON® 33-S, durchgeführt werden. Anderenfalls ist auf eine nitrathaltigere Düngung mit PIASAN®-S 25/6 umzustellen. Leidet der Raps im Schossen unter Stickstoffmangel, sind Ertragseinbußen vorprogrammiert.

Die kühle und feuchte Witterung hat in einigen Regionen Cylindrosporium im Raps aufkommen lassen. Hier sollten Fungizide zur Anwendung kommen. Zur Vitalisierung der Bestände empfiehlt sich eine Mischung aus Bittersalz, Bor und Mangan.

Düngebedarf und Nährstoffvergleich mit ENNI

Rechtliche Grundlagen der Meldepflicht für Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung

Nach §4 der Düngeverordnung (2017) ist vor der Düngung der Stickstoffdüngebedarf und der Phosphordüngebedarf für jeden Betrieb zu ermitteln. Außerdem müssen alle Betriebe, nach §8 Düngeverordnung (2017), die mehr als 2 ha Gemüse bzw. mehr als 15 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, einen Nährstoffvergleich erstellen. Hinzu kommen Betriebe, die mehr als 50 kg N pro ha bzw. 30 kg P2O5 pro ha applizieren, aus eigener Tierhaltung mehr als 750 kg N Nährstoffanfall aufweisen oder organische Dünger aufnehmen.

Um die Nährstoffdokumentation einfacher und transparenter zu gestalten, wurde am 26. September 2019 in Niedersachsen die Einführung der elektronischen Meldepflicht für den Nährstoffvergleich und die Düngebedarfsermittlung (gesamtbetrieblicher Düngebedarf) per Verordnung beschlossen.

Den Verordnungstext finden sie unter Folgendem Link: Niedersächsischen Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf sowie über den gesamtbetrieblichen Düngebedarf

Ausgehend von dieser Verordnung wurde in Niedersachsen ENNI entwickelt, die Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen.

ENNI wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Durch eine Verbindung mit anderen Datenbanken sind Tier-, Flächen- und Meldedaten von Wirtschaftsdünger hinterlegt und können direkt abgerufen werden. Durch Plausibilitäten werden Fehler bei der Meldung verhindert und der Benutzer zur vollständigen Angabe aller Daten geleitet.

Meldefristen:

  • Für das beendete Wirtschaftsjahr (2018/2019) oder das beendete Kalenderjahr (2019) muss der Nährstoffvergleich spätestens bis zum 31. März 2020 gemeldet werden. Der Düngebedarf ist rückwirkend für das abgelaufene Düngejahr bis zum 31. Mai 2020 zu melden.
  • Für das laufende Düngejahr (Wirtschaftsjahr 2019/2020, Kalenderjahr 2020) muss eine Meldung von Düngebedarf und Nährstoffvergleich bis zum 31. März 2020 erfolgen.