Es bleibt nass

Hohe Wassersättigungsgrade schränken die Befahrbarkeit in der Berichtswoche stark ein. Wie also weiter vorgehen?

Ist es schon zu spät für eine stabilisierte N-Düngung? Nein, ist es nicht.

Bei den aktuell hohen Wassersättigungsgraden bieten sich ammoniumstabilisierte Dünger oder Gülle mit PIADIN® zur Verminderung von Auswaschungs- und Denitrifikationsverlusten im Wintergetreide auch noch bis in den März hinein an.

Sicher ist sicher

Maßgeblichen Einfluss für die Aufnahme von Nitrat-Stickstoff hat die Konzentration in der Bodenlösung sowie die Transpiration der Pflanze. Außerdem muss Nitrat in den Blättern von der Pflanze erst verarbeitet werden. Da Böden zurzeit stark wassergesättigt sind, wären außerdem große Nitratmengen erforderlich, da ansonsten die Konzentration nicht ausreichend ist. Diese wären in wassergesättigten Böden stark verlagerungsgefährdet.

Aus vorgenannten Gründen sind ammonium- oder carbamidhaltige N/S-Dünger vorzuziehen. Schwaches sowie spät gesätes Getreide sollte beherzt mit Stickstoff-Schwefel-Düngern wie PIASAN® G 20/8 oder PIAMON® 33-S angedüngt werden. Ammoniumstabilisierte Stickstoffdüngemittel sind gut im Markt verbreitet. In Regelmäßigkeit wird ohne fachliche Argumentation auf Basis von Befürchtungen vor „zu langsamer Wirkung“ oder „zu später Freisetzung“ gewarnt. Wird mit Nitrifikationsinhibitoren gearbeitet, so ist dieses als Versicherung gegen Auswaschung oder Denitrifikation zu betrachten. Dabei wird die Stickstoff-Verfügbarkeit nicht beeinflusst. Pflanzen können sich aus Ammonium-Stickstoff ebenso gut wie aus Nitrat-Stickstoff ernähren. Dieser wird von der Pflanze bereits im Moment der Aufnahme verarbeitet und als Aminosäurekette in die Blattetagen transportiert. In organisch betonten Düngesystemen gilt es zu beachten, dass schon eine kleine ergänzende mineralische Stickstoffdüngung zeitnah zur Güllegabe gute Bestockungserfolge haben kann und der Einsatz von fünf bis sechs Litern PIADIN® pro Hektar sowohl das Ammonium aus der Gülle als auch Harnstoff und Ammonium aus Mineraldüngern stabilisiert.

ENNI-Meldungen für 2023

Bis zum 31.03.2023 müssen alle Betriebe mit Sitz in Niedersachsen, die der Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung unterliegen, ihre Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngung sowie eine Berechnung der betrieblichen Stickstoff (N)-Obergrenze (170 N) aus dem Düngejahr 2022 in ENNI melden. Dies gilt unabhängig von der Lage ihrer Betriebsflächen innerhalb oder außerhalb der nitratbelasteten „roten“ bzw. eutrophierten „gelben“ Gebiete.

In ENNI meldepflichtig sind somit nun grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Betriebe ab 15 Hektar, die mindestens einen Schlag mit wesentlichen Nährstoffmengen aktiv düngen. Bitte beachten Sie, dass auch Betriebe mit weniger als 15 Hektar der Meldepflicht unterliegen, sobald Wirtschaftsdünger aufgenommen werden, der N-Anfall aus der Tierhaltung 750 Kilogramm N übersteigt oder mehr als 2 ha Sonderkulturen angebaut werden.

Quelle: Düngebehörde Niedersachsen