Flächen meist nicht befahrbar

Aktuell sind viele Flächen aufgrund hoher Wassersättigung noch nicht befahrbar. Ackerarbeiten – so auch Düngung – sind oft noch nicht sinnvoll möglich. Bei stark wassergesättigten Böden ist eine Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphat nicht erlaubt. Verstöße gegen diese Regelungen der Düngeverordnung sind bußgeldbewehrt und Cross Compliance relevant. Zu beachten ist außerdem, dass flüssige Wirtschaftsdünger auf bewachsenem Ackerland nur noch bodennah oder in den Boden aufgebracht werden dürfen.

Besonders zu frühen Terminen haben sich stabilisierte Düngesysteme bewährt. Dies gilt auch für Bestände, die schlecht entwickelt aus dem Winter gekommen sind. Bei der Anwendung stabilisierter Düngemittel steht der Stickstoff der Pflanze schnell zur Verfügung. Ammoniumstickstoff ist sofort pflanzenverfügbar. Der Carbamidstickstoff wird in einem enzymatischen Prozess ab 2 °C zu Ammoniumstickstoff umgewandelt und ist somit auch nach sehr kurzer Zeit pflanzenverfügbar. Die stabilisierte Stickstoffdüngung bietet weiter Vorteile wie die Minderung von Auswaschungs- und Denitrifikationsverlusten sowie die Vermeidung einer Anschlussdüngung bei Trockenheit. Außerdem spart der Anwender einen Arbeitsgang.

Auf Betrieben, die mit Wirtschaftsdüngern arbeiten, bietet sich die Anwendung von PIADIN® zum stabilisieren des Stickstoffs an. Erfolgt die Ergänzung des verbleibenden Stickstoffbedarfs zeitnah bzw. zeitgleich mit PIAMON® 33-S, erfasst die Wirkung vom PIADIN® den gesamten Stickstoff und führt zu den gleichen Vorteilen wie oben beschriebenen. Diese Maßnahme sollte bis spätestens Mitte März abgeschlossen sein.

 

Futtermittel- und Getreidemarkt

Das inländische Niveau für Brot- und Futterweizen ist weiter von guter Exportnachfrage geprägt. Seitens der Mischfutterhersteller werden Roggen und Gerste nachgefragt.

 

Hauspreispolitik ist zurück

Trotz des abgebauten Angebotsüberhangs an Schlachtschweinen setzen maßgebliche Schlachtunternehmen auf Hauspreispolitik, um so Druck auf den Markt auszuüben. Die Preisbasis der VEZG für Schlachtschweine verringerte sich leicht im Vergleich zur Vorwoche.

Termine:

12. Februar 2020 ab 9:30 Uhr; „Hofcafe Schild“, Elisabethgroden, 26434 Wangerland / Carolinensiel

13. Februar 2020 ab 19:30 Uhr; Landgasthof „Zum Großen Krug“, Grimersumer Str. 6, 26529 Wirdum

20. Februar 2020 ab 9:30 Uhr; Hotel „Zur Schmiede“, Hauptstraße 3, 49424 Goldenstedt