Güllesilvester steht bevor

Die Befahrbarkeit auf vielen Geeststandorten wird wohl am 1. Februar gegeben und die Ausbringung von Gülle und Gärsubstraten damit möglich sein. Es gilt dabei zu beachten, dass aktuelle Nmin-, Boden- und Gülle-Untersuchungen vorliegen und der Düngebedarf im Vorfeld ermittelt wurde. In weiten Teilen des Beratungsgebiets stellt die Güllegabe oft den „Löwenanteil“ der gesamten Düngung dar. Das stellt nicht nur hohe Anforderungen an die Verteiltechnik, sondern vor allem auch an das ausführende Personal. Bei einer ausgebrachten Gesamtnährstoffmenge nicht selten jenseits der 300 kg/ha sollte man den Anspruch an sich oder seinen Dienstleister haben, eine möglichst hohe Verteilgenauigkeit zu erreichen.

Schleppschlauchpflicht auf bestelltem Ackerland

Schon seit dem 1. Februar 2020 gilt laut § 6 Abs. 3 der Düngeverordnung, dass auf bestelltem Ackerland Gülle und Gärreste sowie andere flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff nur noch streifenförmig – sprich mindestens mit einem Schleppschlauchverteiler – auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen. Für Grünlandflächen gilt die „Schleppschlauchpflicht“ noch nicht. Auf unbestelltem Ackerland darf auch zukünftig mit den gängigen Breitverteiltechniken und unverzüglicher Einarbeitung gearbeitet werden.

Wintergerste und Winterroggen sind meist gut bestockt

Die Wintergerste und Normalsaaten Winterroggen brauchen nur in seltensten Fällen noch eine bestockungsfördernde Stickstoffdüngung. Daher ist es ausreichend, diese mit einer Güllegabe anzudüngen. Deren Höhe wird in den meisten Fällen vom Phosphat-Gehalt limitiert. Die mineralische Ergänzungsdüngung mit granuliertem PIAMON® 33-S oder flüssigem PIASAN®-G 20/8 sollte zu BBCH 31/32 erfolgen.

PIADIN® besonders für die ganz frühe Applikation

Fünf bis sechs Liter pro Hektar PIADIN® zum Stabilisieren des Stickstoffs verlängern die Ammonium-Stickstoff-Phase. Durch Hemmung der Nitrifikation wird erreicht, dass das ansonsten verlagerungsgefährdete Nitrat nur sehr herabgesetzt entsteht, die Pflanzen aber trotzdem nicht auf Stickstoff verzichten müssen, denn auch Ammonium-Stickstoff ist pflanzenverfügbar. Sowohl für den Grundwasserschutz als auch die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen ist dies ein sehr effektiver Baustein.

Termine online

02.02.2023 von 18:30 bis 20:00 Uhr 
N-Effizienz bei der organischen Düngung maximieren
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Termine vor Ort

15.02.2023 von 09:30 bis 13:00 Uhr 
Fachtagung mit Bayer in Goldenstedt, Alte Schmiede


15.02.2023 von 19:30 bis 23:00 Uhr 
Fachtagung mit Bayer in Wirdum, Zum Großen Krug