Nmin-Untersuchung in grünen und roten Gebieten

Bei der Düngebedarfsermittlung auf grünen Flächen ist keine eigene Nmin-Probe gefordert. Hier können die von der LfL veröffentlichen Nmin-Werte vergleichbarer Standorte benutzt werden.

In roten Gebieten muss pro Kultur auf mindestens einem Schlag oder einer Bewirtschaftungseinheit eine Probe gezogen werden. Bei der Düngebedarfsermittlung für diesen Schlag oder dieser Bewirtschaftungseinheit wird das Untersuchungsergebnis herangezogen. Bei weiteren Schlägen der gleichen Kultur kann die Probenahme durch die Simulation des Nmin-Wertes ersetzt werden.

Mehr Informationen zur Nmin-Untersuchung finden Sie unter https://www.duengerfuchs.de/newsletter-artikel/boden-nmin-untersuchung-zum-start-in-die-duengesaison-was-gilt-es-zu-beachten/ oder https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/225815/index.php

Erst planen, dann düngen!

Bevor es losgehen kann, gibt es noch einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)
  • Aufzeichnungs- und Meldepflicht bei Auf- oder Abgabe von Wirtschaftsdüngern
  • Berechnung Lagerkapazität organischer Dünger
  • Rote Gebiete, Grüne Gebiete – Ausführungsverordnung DüV
  • Berechnung Düngebedarfsermittlung für Stickstoff, Phosphat und Nmin-Simulation

 

Ausbringbedingungen beachten!

  • Gerätetechnik und Einarbeitungspflicht
  • Abstände zu Oberflächengewässern
  • Sperrfristen
  • Ausbringverbot, wenn der Boden wassergesättigt, überschwemmt oder schneebedeckt ist

„Die Düngung auf gefrorenem Boden ist verboten, wenn der Boden tagsüber nicht mindestens bis in eine Tiefe von 20 Zentimeter auftaut.“ (Quelle: Amt Ernährung Landwirtschaft und Forsten Coburg). Mehr Informationen finden Sie unter:

https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/214089/index.php