Herbstdüngung – Winterraps

Gegenwärtig läuft die Aussaat von Winterraps auf Hochtouren. Raps hat im Vergleich zu anderen Winterungen bis zur Vegetationsruhe einen relativ hohen Stickstoffbedarf von ca. 50 bis 75 kg N/ha. Unter bestimmten Voraussetzungen kann laut Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) im Herbst eine Düngung bis 1. Oktober erfolgen. Es dürfen maximal 60 kg Gesamt-Stickstoff/ha oder 30 kg Ammonium-Stickstoff/ha gedüngt werden. Die Höhe der Stickstoffgabe im Herbst muss bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr angerechnet werden.

Vor der Aussaat bietet sich eine Düngung mit organischen Düngemitteln an. Organische Dünger haben den Vorteil, dass neben Stickstoff auch Phosphor, Kalium und Mikronährstoffe mit ausgebracht werden. Um ein Überwachsen der Bestände zu verhindern, sollte eine ammoniumbetonte Ernährung bevorzugt werden. PIADIN® neo sorgt für eine bedarfsgerechte ammoniumbetonte Ernährung. Weiterhin werden dadurch Auswaschungsverluste durch Starkregen vermieden. Die Jugendentwicklung und die Wurzelbildung werden dank ammoniumbetonter N-Bereitstellung optimal gefördert. Die Aufwandmenge von PIADIN® in Gülle oder Gärresten beträgt fünf Liter pro Hektar.

Im Vorfeld einer Herbstdüngungsmaßnahme müssen die rechtlichen Voraussetzungen der Düngeverordnung abgeklärt werden. Die Umsetzung der Düngeverordnung erfolgt auf Länderebene. Wichtige Hinweise können die Ansprechpartner der LLG Sachsen-Anhalt geben.