Bayerische Regelung zur Düngung bei Frost
Das Ende der Sperrfrist rückt immer näher.
Ab 1. Februar ist die Ausbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff wieder möglich. Vorausgesetzt, eine Aufnahmefähigkeit des Bodens ist gegeben.
Eine Ausbringung ist nicht erlaubt, wenn der Boden:
- wassergesättigt,
- überschwemmt,
- schneebedeckt
- oder gefroren ist.
Bayerische Regelung macht Düngung bei Frost wieder möglich
In Bayern wird es wieder die Möglichkeit geben, unter gewissen Bedingungen eine Düngung auf gefrorenen Boden durchzuführen.
„Die Düngung auf gefrorenen Boden ist verboten,
wenn der Boden tagsüber nicht mindestens
bis in eine Tiefe von 20 Zentimeter auftaut.“
Quelle: Amt Ernährung Landwirtschaft und Forsten Coburg
Momentan steht noch nicht fest, ob die Maximalmenge von 60 kg N/ha. bestehen bleibt. Für die Düngung auf gefrorenen Boden würden sich demnach wieder gewisse Zeitfenster ergeben.