Ernte mit Unterbrechungen
Nach einigen Regenpausen in der letzten Woche, konnten die Erntearbeiten nun endlich fortgesetzt werden. Neben der Ernte der Winterweizenbestände standen aber bis zum vergangenen Wochenende noch einige Winterrapsschläge zum Drusch an.
Herbstdüngung zum Winterraps
Zeitgleich zur Ernte laufen nun die Arbeiten zur Rapsbestellung auf Hochtouren. Aktuell steht damit die Entscheidung über eine Stickstoffdüngung entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung an. Besonders für die nachfolgenden Situationen sollte eine Herbstdüngung in Betracht gezogen werden:
- sehr geringe Nmin-Mengen im Boden zur Aussaat
- im Zuge der Einarbeitung von sehr großen Strohmengen (N-Sperre)
- späte Rapsaussaat, insbesondere nach der Vorfrucht Winterweizen
- geringes Stickstoff-Nachlieferungsvermögen der Böden
- auf Flächen ohne langjährige organische Düngung
- sehr schwaches Wachstum und unzureichende Pflanzenentwicklung (bis Mitte/Ende September sollten die Rapspflanzen mindestens vier Laubblätter und einen Wurzelhalsdurchmesser von vier Millimeter vorweisen)
Ist die Entscheidung für eine Stickstoffdüngung im Herbst gefallen, so ist eine Düngung dann bis zum Beginn der Sperrfrist am 1. Oktober entsprechend der Düngeverordnung möglich. Dabei ist allerdings der Nachweis zu führen, dass ein Stickstoffdüngebedarf besteht (§ 4 Abs. 1 DüV). Mit dieser Düngung im Herbst dürfen laut Düngeverordnung maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff bzw. 30 kg/ha Ammoniumstickstoff ausgebracht werden. Darüber hinaus muss die Rapsaussaat spätestens bis zum 15. September erfolgt sein. Zu beachten ist weiterhin, dass die im Herbst ausgebrachten Mengen an verfügbarem Stickstoff vollständig auf die Bedarfskalkulation im Frühjahr anzurechnen sind.

Für die mit Nitrat belasteten Gebiete (Rote Gebiete) galten bislang besondere Regeln. Am 29.04.2026 wurde aber die Landesverordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten (DüLVO MV) mit einer Verordnung aufgehoben.


