Planung allein reicht nicht aus

Die Bestände sind aktuell noch im Winterschlaf, auch wenn in der vergangenen Woche kurzzeitig Temperaturen über 10 °C herrschten. Die Nachtfröste bringen den Boden aktuell wieder in die angemessene Winterruhe zurück. Bis Ende Februar ist noch mit erheblichen Frostereignissen von bis zu -20 °C zu rechnen, wenngleich diese im Moment noch nicht abzusehen sind. Eine verlässliche Prognose kann erst ab Mitte Februar gegeben werden. Für die Düngung bedeutet das Zurückhaltung. Die Ausbringung von Gülle kann, wenn nicht anders möglich, Anfang Februar zu Konsumgetreide erfolgen. Eine so zeitige Applikation sollte immer mit PIADIN® abgesichert werden, weil das Mineraldüngeräquivalent durch das verzögerte Eintreten der Vegetation sinkt (unvermeidbare Verluste im gesättigten Boden). Futterroggen sollte mineralisch gedüngt werden, um Verschmutzungen (Fahrspuren, Güllereste, Schmackhaftigkeit) zu vermeiden und einen Bestockungsschub zu ermöglichen.

Die neuen Düngeregeln schreiben nicht nur das Erstellen der Bedarfsermittlung vor, auch die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen muss zeitnah erledigt sein. Das heißt im Konkreten, dass die Dünger-Applikation innerhalb von zwei Werktagen niedergeschrieben werden muss. Warum dann also nicht, wie beim Pflanzenschutz vorgehen und entsprechende Auftragszettel verfassen, welche dann nach Erledigung quittiert werden? Die Niederschrift in die Schlagkartei ist dann noch eine andere Baustelle. Genau wie beim Pflanzenschutz spielt auch das Wetter bei der Düngung eine große Rolle. Mit der Dokumentation der wichtigsten Parameter (Temperatur, Bewölkungsgrad, Windgeschwindigkeit) können Maßnahmen sehr gut nachvollzogen werden. Vor allem bei der Gülledüngung spielt das Wetter eine maßgebliche Rolle. Bei der Bewertung der N-Verluste in Form von Ammoniak bei Gaben ohne Bodenbewegung (z.B. auf Grünland) ebenso. Je höher die Temperatur und windigem Wetter steigen die Verluste an. Ist der Himmel bedeckt oder gibt es sogar Niederschlag, ist mit geringen Verlusten zu rechnen. Wichtig ist auch die Dokumentation der Bodenbeschaffenheit (ohne Frost, Wassersättigung, Schnee). Hierzu kann man zur Dokumentation ein Foto auf dem Handy machen oder die Daten des DWD entsprechend sichern.

Sprechen Sie vor dem Start der Düngesaison mit den ausführenden Mitarbeitern auch die einzuhaltenden Abstandsauflagen durch. Hier spielen Biotope, Gewässer und die angrenzende Siedlungsfläche oder die Hangneigung eine Rolle.

 

Futteranbau in ASP Gebieten prüfen

In ASP-Gebieten muss der Anbau von Futter/NaWaRo im Kern und Randgebiet geprüft werden. Hier gibt es zurzeit noch Unstimmigkeiten in den Landkreisen. Falls Ausweichflächen für NaWaRo-Mais gefunden werden müssen, so wird dort aller Wahrscheinlichkeit nach Getreide umzubrechen sein. Eine Nutzung des Getreides als Erstfrucht kann nicht angeraten werden, weil der nachfolgende, späte Mais mit sehr knappen Wasserreserven auskommen muss. Setzen Sie, auch wenn ein Umbruch schmerzlich ist, auf Hauptfruchtmais. Nur im kühleren Norden kann man über die Nutzung von Getreide-GPS (ohne Zweitfrucht) zur Nutzung in der Biogasanlage nachdenken. In milden/ kühleren Gebieten ist die Getreide-GPS im Vergleich zu Silomais konkurrenzstark. In kontinentalen Regionen wie Südostbrandenburg (Frühjahr warm/Sommer heiß und trocken) hat Mais die Nase vorn. Getreide-GPS ist bei der Düngung wie Konsumgetreide zu betrachten. Der Ertrag und die Energie werden mit den Körnern gebildet und auch die Halmstabilisierung ist üblicherweise durchzuführen, weil Getreide-GPS vom Halm gehächselt werden sollte. Bei Lagergetreide kommt es auch hier zu erheblicher Ernteerschwernis und zu Masseverlusten.

In den letzten Tagen kam es zu Meldungen von ASP-Fällen außerhalb des Kerngebietes in Brandenburg und Sachsen. Damit erweitern sich die jeweiligen Zonen erneut. Es ist nicht nur pflanzenbaulich sinnvoll auf stabilisierten Harnstoff zu setzen, auch aus Gründen des Risikomanagements in Hinblick auf die ASP sollte man über die Eingaben-Strategie in Gebieten nahe der Randzone nachdenken. Die zuständigen Ämter haben im Herbst bewiesen, dass das Befahren des Ackers schnell untersagt sein kann. Bis eine Sondergenehmigung vorliegt (Bewilligung und Absuchen) kann wertvolle Zeit verstreichen und düngewirksamer Niederschlag verstrichen sein. Erkundigen Sie sich hier rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Amt!