Fachliche Unterstützung aus dem Ministerium

In der letzten Woche wurde bekannt gegeben, dass der Überhöhung der Düngebedarfsermittlung um zehn Prozent unter bestimmten Voraussetzungen stattgegeben wird. Ein gutes Zeichen aus dem Ministerium an die Landwirtschaft, denn die Begründung ist fachlich fundiert und ausgewogen, sogar eine Regelung für die roten Gebiete ist enthalten.

Im Kern kann Winterweizen ohne zusätzlichen Antrag beim Landwirtschaftsamt mit zehn Prozent über DBE ausgedüngt werden, um bei einer möglichen höheren Ertragserwartung dem Verdünnungseffekt entgegenzuwirken und damit eine marktkonforme Ernte abzusichern. Zusätzliche Nachweise müssen aber mit der neu berechneten Düngehöhe dokumentiert werden. Dazu gehört zum Beispiel ein georeferenziertes Bild (Nachweis Bestand) und ein Screenshot der Bodenfeuchte ab 1. Mai fortlaufend für sieben Tage, unter Angabe der Geodaten, welche im Durchschnitt größer als 80 Prozent sein muss.

Die detailgetreuen Informationen entnehmen Sie bitte dem veröffentlichten Hinweis des Ministeriums.

Das Kriterium der Bodenfeuchte wird für viele Standorte nur nach größeren Niederschlagsereignissen erreichbar sein. Über das Wochenende gab es zumindest in der Osthälfte Brandenburgs ergiebigen Regen.

Eine granulierte Düngung kann bis zum Ährenschieben empfohlen werden, Termine bis zum Entwicklungscode 39 haben sich aber als zielführend erwiesen. Soll Flüssigdünger genutzt werden, muss dieser ab dem Entwicklungscode 37/45 im Verhältnis 1 zu 4 mit Wasser verdünnt werden, weil die Ähre auch seitlich austreten kann und vom Flüssigdünger verätzt wird. Es empfiehlt sich der Einsatz von Mischdüngern mit Stickstoff und Schwefel unterhalb des Verhältnisses von 5 zu 1 um mit dem zusätzlichen Schwefel die Proteinqualität und -menge im Korn und die physiologische Umsetzung des zusätzlichen Stickstoffs zu gewährleisten. Das gilt vor Allem, wenn in Summe der vorherigen Düngerapplikationen weniger als 20 kg S/ha gefallen sind.

Eine späte Düngung im Blühzeitraum von Weizen kann nur noch über das Blatt empfohlen werden, hier sind N-Mengen bis maximal 10 kg/ha bei einer Spritzbrühemenge von 200 l/ha sinnvoll (Verdünnung von AHL 1 zu 4 oder größer einhalten).