Grundlagen der organischen Düngung

Um eine möglichst hohe N-Ausnutzung aus organischen Düngern zu erreichen, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

Stickstoffgehalte

Die Stickstoffstoffgehalte in organischen Düngern schwanken sehr stark in Abhängigkeit von Herkunft (Tierart), Haltungssystem und Fütterung. Um bei der Ermittlung des anzurechnenden Stickstoffs sicher zu gehen, lassen Sie den organischen Dünger zumindest auf den Gesamtstickstoffgehalt und den sofort pflanzenverfügbaren Ammoniumstickstoff untersuchen. Dies ist umso wichtiger, je höher der Ammoniumgehalt und damit das Mineraldüngeräquivalent des organischen Düngers ist.

Probeentnahme

Bei organischen Düngemitteln ist die Varianz in den Nährstoffgehalten deutlich höher als bei mineralischen Düngemitteln. Um dennoch eine effiziente Düngung nach dem Bedarf der Pflanze gewährleisten zu können und damit gesetzeskonform zu düngen, müssen die Nährstoffe über eine repräsentative Probe genau analysiert werden.

Um an eine repräsentative Probe zu gelangen müssen Gülle oder Gärrest im Lagerbehälter vollständig homogenisiert werden. Als Faustzahl wird angenommen, dass für 1000 m³ mindestens eine Stunde aufgerührt und umgepumpt werden muss.

Bei offenen Behältern sind die Einzelproben an verschiedenen Stellen, mit entsprechendem Entnahmewerkzeug, wie der Teleskopstange und dem Verschlussstechheber zu entnehmen, um eine repräsentative Probe aus verschiedenen Tiefen zu bekommen.

Ist am Lagerbehälter oder an einer Nebenstromleitung ein Entnahmestutzen vorhanden erfolgt die Probeentnahme hier. Es muss aber beachtet werden, dass vor der Probennahme die erste abgenommene Gülle oder Gärrest verworfen werden muss.

Bei einem Behälter mit permanenter Schwimmschicht ist die Probeentnahme unter der Schwimmschicht durchzuführen.

Aus den verschiedenen Einzelproben entsteht eine Mischprobe, die für eine Untersuchung, ausschließlich auf den Nährstoffgehalt, mindestens aus einem Liter organischem Dünger bestehen muss.

Aus wie vielen Einzelproben die Mischprobe für das Labor bestehen sollte, damit die Probe repräsentativ ist, hängt vom Volumen bzw. der Füllstandhöhe des Behälters ab (vgl. Tab. 1).

Tabelle 1: Probenanzahl in Abhängigkeit des Behältervolumens nach DLG-MERKBLATT 397 (2017)

Menge an organischem Dünger Anzahl an Einzelproben
Unter 1.000 m³ 12
1.000 – 3.000 m³ 20
3.000 – 5.000 m³ 30

Die Probe sollte innerhalb von 24 Stunden zum Prüflabor übergehen.

Optimaler Ausbringtermin und Menge

Die Regeln der Düngeverordnung sind zu berücksichtigen: „Ausbringungszeitpunkt und -menge sind […] so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen zeitgerecht in einer dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechenden Menge zur Verfügung stehen und Einträge in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden werden.“

Speziell beim Einsatz organischer Dünger sind die Obergrenze von 170 kg N/ha pro Jahr die sofortige Einarbeitungspflicht und die zulässige Ausbringtechnik zu berücksichtigen. Es gilt ferner die Höchstmenge von 60 kg/ha Gesamtstickstoff bzw. 30 kg/ha Ammoniumstickstoff bei Herbstausbringung zu Winterraps und Wintergerste nach Getreidevorfrucht.

Stickstoffverluste vermeiden

Werden Gülle oder Biogasgärrückstände zeitig im Frühjahr, vor dem Nährstoffbedarf der Pflanzen, ausgebracht, kann die Stickstoffwirkung oft gering sein. Bei späten Gaben und Temperaturen über 15 °C tritt dieses Risiko in den Hintergrund, dafür steigt die Gefahr hoher Ammoniakverluste sehr stark an.

Ammoniakverluste treten insbesondere in den ersten ein bis vier Stunden nach der Applikation ein. Durch sofortige Einarbeitung bei oder gleich nach der Ausbringung, durch Injektion und durch sehr bodennahe Ausbringung, z. B. über einen Schleppschuh, können diese Gefahr und darüber hinaus auch die Geruchsbelästigung weitgehend vermieden werden.