Feldarbeiten voll im Gange

Auch dieses Jahr sind die landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf den Feldern kaum zu übersehen. Neben der Bodenbearbeitung und zum Beispiel der Rübenernte bewegen wir uns auf einen entscheidenden Termin im Herbst zu.

Gemeint ist die Sperrfrist der Ausbringung von Düngemittel im Herbst. Kann unter bestimmten Bedingungen organischer Dünger noch längere Zeit ausgebracht werden (zum Beispiel Grünlanddüngung), endet die Möglichkeit der Ausbringung von mineralischen Düngemitteln mit dem Wechsel in den Oktober.

Eine der wenigen Kulturen, welche im Herbst gedüngt werden darf ist der Raps. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Aussaat bis zum 15. September abgeschlossen war und die Vorfrucht Getreide ist. Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen im Raps bis zu 60 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar gedüngt werden. In den roten Gebieten ist eine Stickstoff (N)min-Beprobung in bis zu 60 Zentimetern Tiefe (je nach Bundesland) Voraussetzung für eine Düngemaßnahme mit Stickstoff im Herbst zu Raps. Der Grenzwert der Nmin-Probe liegt bei 45 Kilogramm Nmin pro Hektar. Wird der Wert überschritten, ist eine Herbstdüngung nicht zulässig. 

Wird eine Herbstdüngung mit Flüssigdünger wie PIASAN® 28 durchgeführt, sollte darauf geachtet werden,  dass die Maßnahme erst nach dem Erreichen des BBCH 14 erfolgt. Dies ist wichtig, um Verätzungen an den Blättern zu vermeiden.

Wird eine Herbstdüngung durchgeführt, ist diese zu dokumentieren und muss im kommenden Jahr komplett bei der Düngebedarfsermittlung angerechnet werden.