Was ist bei der Herbstdüngung zu beachten

Mit der letzten Novelle der Düngeverordnung sind einige neue Punkte hinzugekommen, die im Herbst zu beachten sind. Detaillierte Infos gibt es auf der Homepage des TLLLR. Generell muss zwischen den Vorgaben in den grünen und in den roten Gebieten unterschieden werden. Voraussetzung für eine Düngung mit Stickstoff ist ein bestehender Nährstoffbedarf. Im Allgemeinen ist für Ackerbaukulturen abzuwägen, ob die Düngung im Herbst sinnvoll ist, da diese Stickstoffmengen im Frühjahr voll angerechnet werden müssen. Im Herbst begrenzt die 60/30- Regelung (60 kg/Gesamt N beziehungsweise 30 kg/ha Ammonium N) die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln. Raps ist bei entsprechender Entwicklung und Witterung in der Lage bis zu 100 kg N/ha bereits im Herbst aufzunehmen. Dieser Bedarf muss für eine optimale Vorwinterentwicklung durch Stickstoff aus dem Boden beziehungsweise durch Düngemaßnahmen gedeckt werden. Durch das Scannen der Flächen zum Vegetationsende (zum Beispiel Greenseeker, Isaria oder Satellitendaten) oder durch Verwiegung der oberirdischen Blattmasse kann dieser aufgenommene Stickstoff erfasst werden und für die Frühjahrsdüngung in die Berechnung der Stickstoffmenge mit einfließen. Auch bei der Gerste kann eine Erfassung der aufgenommenen Stickstoffmengen im Herbst sinnvoll sein.

Um die Stickstoffausnutzung im Herbst zu optimieren, können stabilisierte Düngemittel zum Einsatz kommen (ALZON® neo-N) oder in der Gülle PIADIN®. Wenn der Spätherbst und Winter mild ausfallen, erfolgt eine ausgeglichene Stickstoff-Versorgung ohne Risiko des Überwachsens der Bestände. Gleichzeitig wird der gesamte Ammoniumstickstoff im Boden wirksam vor Nitrifikationsschüben und damit auch vor Auswaschung, klimaschädlichen Lachgasverlusten und weiterführender Denitrifikation geschützt. Es entsteht eine bessere Wurzelausbildung infolge der ammoniumbetonten Pflanzenernährung und schafft günstige Voraussetzungen für die Frühjahrsentwicklung.