„Güllesilvester“ steht bevor
Der 1. Februar, auch umgangssprachlich „Güllesilvester“ genannt, ist einer der entscheidenden Tage im Ackerbau. An diesem Tag endet die Sperrfirst für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln.
Doch Achtung! Treten folgende Bedingungen ein, ist das Ausbringen von Gülle, Jauche, Geflügelkot, Festmist oder Kompost sowie stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln verboten:
- Der Boden ist wassergesättigt. Er ist nicht in der Lage weiteres Wasser aufzunehmen. Erkennbar durch Wasseraustritt aus den Poren beim Kneten des Bodens in der Hand.
- Der Boden ist überschwemmt.
- Der Boden ist gefroren.
- Der Boden ist von Schnee bedeckt.
Sollten die Bedingungen eine Ausbringung von organischen Düngern erlauben, ist darauf zu achten, dass dieser seit 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt eingearbeitet werden darf. Die Ammoniak-Verluste sollen dadurch so gering wie möglich gehalten werden. Im Bestand stehen hierfür die Lösungen Schleppschlauch-, Schleppschuh- und der Schlitzverteiler zur Verfügung.
Doch nicht nur oberhalb des Bodens sollte auf die Verlustreduzierung geachtet werden. Gerade in Zeiten von knappen und teuren Düngemitteln ist es umso wichtiger die Nährstoffe in flüssigen organischen Düngern optimal auszunutzen und dort zu halten, wo die Pflanze problemlos rankommt.
Ein wichtiges Werkzeug hierfür ist die Stickstoffstabilisierung durch den Zusatz von PIADIN® in Gülle und Gärsubstraten. Durch die Stabilisierung wird die Umwandlung von Ammonium zu Nitrat verlangsamt und die Gefahr von Verlusten reduziert. Ammonium wird an die Ton-Humus-Komplexe im Boden gebunden und ist somit weniger auswaschungsgefährdet.
Um eine optimale Wirkung zu erzielen, ist es notwendig, genügend Wirkstoff auszubringen. Ich empfehle im Zeitraum Februar/März das zumischen von fünf bis sechs Liter PIADIN® pro Hektar während des Befüllvorganges des Güllefasses.
Für eine Anwendungsberatung stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.