Die Maisernte ist nun abgeschlossen

In diesem Jahr waren die Zahnmaistypen (Dent), die spät geerntet wurden, wieder etwas trockener als die Hartmaistypen (Flint). Aber bei Frühdrusch sind Hartmaistypen im Vorteil, durch deutlich weniger Bruchkornanteil. Das spart Energiekosten beim Trocknen und zeigt, wozu die Pflanze Mais im Stande ist. Besonders ertragreich und trocken waren wieder die Zahnmaistypen, die die Witterung am besten ausnutzen konnten. Voraussetzung war allerdings ein gesunder Blattapparat bis spät in den Herbst hinein. Klare Sortenunterschiede waren heuer in den Befallsgebieten wieder deutlich zu sehen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, eine möglichst Stängelfäule- und HTR-tolerante Sorte anzubauen. Diese allgemeine Gesundheit und auch die Widerstandskraft gegen Blattkrankheiten kann man jedoch durch eine bedarfsgerechte N-Düngung unterstützen. So haben heuer wieder in Versuchen die stabilisierten Düngevarianten (ALZON® neo-N und PIADIN®) ihre Überlegenheit gegenüber den konventionellen Methoden gezeigt. Es konnten mehr Ertrag und geringere Feuchtigkeitsgehalte festgestellt werden.

Das heißt für den Betrieb bei geringerem Aufwand mehr Gewinn.

 

Für diese Saison gelten für die einzelnen Regionen in Niederbayern folgende Sperrfristen:

  • 01.11.2019 – 31.01.2020 in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut, Rottal-Inn und in der Stadt Landshut. In den Landkreisen Deggendorf, Passau, Kelheim, Straubing, und den kreisfreien Städten Passau und Straubing jeweils südlich der Donau, einschließlich der Donauinseln.
  • 15.11.2019 – 14.02.2020 in den Landkreisen Deggendorf, Passau, Kelheim, Straubing und in den kreisfreien Städten Passau und Straubing jeweils nördlich der Donau.
  • 29.11.2019 – 28.02.2020 in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau

Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung bleiben von dieser Verschiebung unberührt. Dies gilt insbesondere für die Sperrfristen für Ackerflächen, für Festmist von Huf-und Klauentieren, Kompost und für die Sperrfrist für Gemüsebau. Des Weiteren muss der Boden generell bei der Ausbringung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln unter anderem aufnahmefähig sein. Diese Auskunft stammt vom Erzeugerring Niederbayern.