Sperrfrist für die Ausbringung stickstoffhaltiger Dünger

Zum ersten Oktober ist auf Ackerland die allgemeine Sperrfrist für alle Düngemittel mit mehr als 1,5 Prozent Gesamt-Stickstoff in der Trockenmasse in Kraft getreten. Somit dürfen ab sofort auf Ackerland weder Wirtschaftsdünger wie Gülle, Biogasgärreste (flüssig und fest), Geflügelmist und Geflügelkot usw. noch stickstoffhaltige Mineraldünger ausgebracht werden.

Es gibt aber auch Ausnahmen wie reinen Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Hier beginnt die Sperrfrist am 15. Dezember und endet am 15. Januar. Aber auch stickstoffhaltiger Dünger mit weniger als 1,5 Prozent Gesamtstickstoff in der Trockenmasse, wie zum Beispiel Carbokalk, Schwarzkalk und Gemüsewaschwasser, kann bei Einhaltung der Grenzen noch ausgebracht werden. Hier muss aber die Aufnahmefähigkeit der Böden beachtet werden.

Die Feldarbeiten schreiten voran

Die meisten Wintergersten sind schon aufgelaufen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt die Herbst-Herbizidmaßnahme durchzuführen. Um eine ausreichende Herbizid Wirkung zu erzielen ist ein feinkrümeliges Saatbeet wichtig. Zudem kann man ein Insektizid beimischen, um den Blattläusen und Zikaden vorzubeugen. Ihr Auftreten ist unterschiedlich. Sie können den Verzwergungsvirus übertragen. Auch die Winterweizenaussaat schreitet durch die trockene und warme Witterung zügig voran. Für eine ordentliche Feldhygiene nach Körnermais ist das Mulchen des Strohes sehr wichtig.

Praxistipp: Maisstroh unbedingt zerkleinern

Durch den späten Drusch wird oft auf das Mulchen des Maisstrohs verzichtet. Dies beinhaltet eine optimale Überwinterung des Maiszünslers, der sehr große Schäden im Maisanbau anrichten kann. Allein das Mulchen kann den Maiszünsler um ca. 70 Prozent hemmen. In der Kombination mit einer wendenden Bodenbearbeitung kann eine massive Hemmung des Schädlings von ca. 90 Prozent erreicht werden.