Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngern

Ab dem ersten Oktober ist auf Ackerland die allgemeine Sperrfrist für alle Düngemittel mit mehr als 1,5 Prozent Gesamt-Stickstoff in der Trockenmasse in Kraft getreten. Somit dürfen ab sofort auf Ackerland weder Wirtschaftsdünger wie Gülle, Biogasgärreste flüssig und fest, Geflügelmist und Geflügelkot usw. noch stickstoffhaltige Mineraldünger ausgebracht werden.

Es gibt aber auch Ausnahmen wie, reinen Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Hier beginnt die Sperrfrist ab dem 15. Dezember und endet am 15. Januar. Aber auch stickstoffhaltiger Dünger mit weniger als 1,5 Prozent Gesamtstickstoff in der Trockenmasse wie zum Beispiel Carbokalk, Schwarzkalk und Gemüsewaschwasser kann bei Einhaltung der Grenzen noch ausgebracht werden. Hier muss aber die Aufnahmefähigkeit der Böden beachtet werden.

Feldhygiene zur Schädlingsbekämpfung

Jetzt ist auch die Zeit der Maiszünslerbekämpfung, der nach wie vor einer der größte Schädling im deutschen Maisanbau ist. Der Falter ist ein Dämmerungsflieger und ist von Ende Juni bis Mitte Juli zu beobachten. Er legt seine Eier an der Blattunterseite nahe der Hauptrippe ab. Die Larven schlüpfen je nach Temperatur zwischen 5 bis 15 Tage nach der Eiablage. Die braungelben Larven mit schwarzen Kopfkapseln, ernähren sich am Anfang von Maispollen und Narbenfäden, bevor sie sich in den Kolben und die Stängel einbohren. Mit zunehmendem Alter orientiert sich die Fraß Richtung auf den Stängelgrund, wo die Überwinterung stattfindet. Durch diesen Entwicklungszyklus ist der Mais sehr instabil und geht ins Lager. Diese Situation kann viel Ertrag kosten. Darum ist es wichtig, diesen Schädling unter Kontrolle zu halten. Im südlichen Bayern werden die Maisstängel maschinell zerkleinert, dadurch werden die Larven großteils zerstört. Auch das Maisstroh kann besser verrotten. Dazu kommt noch eine tiefe Pflugsohle, die alle Maisstoppeln bedeckt. Man kann den Maiszünsler nicht ganz ausrotten, aber der Schädling ist unter Kontrolle und macht akzeptable Schäden.

Mein Tipp zur Getreideaussaat

Was sollte der Landwirt jetzt bei erosionsgefährdeten Standorten Erosionsschutz-Verordnung beachten? Man könnte auf den Pflug im Herbst verzichten, stattdessen eine pfluglose Bodenbearbeitung mit dem Grubber.  Der Grubberstrich sollte aber ausreichend tief durchgeführt werden. Nach Körnermais ist oft der Pflug unumgänglich. Es sollte das Maisstroh gut in die Erde gebracht werden, um den Schädling Maiszünsler zu minimieren. Eine Anlage von Erosionsschutzstreifen quer zum Hang mit einer Mindestbreite von fünf Metern, in CCWa1 alle 100 Metern, in CCWa2 alle 75 Metern. Anlage nach rauer Pflugfurche im Herbst oder Frühjahr bis unmittelbar nach der Saat der Kultur möglich. Allerdings muss die Schutzwirkung bis zum Reihenschluss der Kultur gewährleistet sein, das heißt die Schutzstreifen dürfen weder bearbeitet noch durch Herbizidmaßnahmen beeinträchtigt werden.

Termine

SKW Fachtagung Düngung in Arnstorf am 09. November 2022. Beginn 09:00Uhr.

SKW Fachtagung Düngung in Geiselwind am 10. November 2022. Beginn 09:00Uhr.

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