Sperrfrist für die Ausbringung stickstoffhaltigen Düngern

Ab dem 1. Oktober ist auf Ackerland die allgemeine Sperrfrist für alle Düngemittel mit mehr als 1,5 Prozent Gesamt-Stickstoff in der Trockenmasse in Kraft getreten. Somit dürfen ab sofort auf Ackerland weder Wirtschaftsdünger wie Gülle, Biogasgärreste (flüssig und fest), Geflügelmist, Geflügelkot, noch stickstoffhaltige Mineraldünger ausgebracht werden.

Es gibt aber auch Ausnahmen wie reinen Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Hier beginnt die Sperrfrist ab dem 15. Dezember und endet am 15. Januar. Aber auch stickstoffhaltiger Dünger mit weniger als 1,5 Prozent Gesamt-Stickstoff in der Trockenmasse wie zum Beispiel Carbokalk, Schwarzkalk und Gemüsewaschwasser kann bei Einhaltung der Grenzen noch ausgebracht werden. Hier muss aber die Aufnahmefähigkeit der Böden beachtet werden.

Getreidemarkt

Die Erzeuger hielten sich wegen der Hoffnung auf steigende Preise in der Getreidevermarktung zurück. Weizen konnte leicht zulegen, aber Körnermais tendierte leicht schwächer. Die Landwirte sind mit der Weizenaussaat beschäftigt.