Pflanzenbau

Gerste und Raps wurden in der letzten Woche in vielen Regionen gedüngt. Der gut lösliche Harnstoff ist nach leichtem Regen aufgelöst und in den Boden diffundiert. Der Ureaseinhibitor bewirkt eine bessere oberflächennahe Verteilung des Harnstoffs. Laut §11 der Düngeverordnung dürfen flüssige Wirtschaftsdünger auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Ausgenommen sind Wirtschaftsdünger mit Trockensubstanzgehalten unter zwei Prozent oder Betriebe mit weniger als 15 ha LF. Auf Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau gilt diese Vorschrift dagegen erst ab dem 1. Februar 2025. Als mehrschnittig gilt ein Feldfutterbau, wenn es während seiner Standzeit mehr als einmal geschnitten wird. Dabei ist die Länge der Standzeit nicht relevant. Neben ganzjährigem Feldfutter gilt somit auch Zwischenfrucht-Feldfutter als mehrschnittig, wenn es entweder mindestens zweimal im Herbst oder im Herbst und Frühjahr jeweils einmal genutzt wird. Auf vielen Ackerfutterflächen ist somit auch in den nächsten Jahren eine Ausbringung mit Breitverteilern erlaubt.