Sperrfrist bei der Stickstoffdüngung beachten

Laut Düngeverordnung muss jede Düngung zeitgerecht zum Bedarf der Pflanzen erfolgen. Die Sperrfrist für die Stickstoffdüngung wurde am 1. Februar beendet. Bei einer Sperrfristverschiebung sind Informationen bei den jeweiligen Landwirtschaftsämtern einzuholen. Wenn die Befahrbarkeit gegeben ist, sollte diese genutzt werden, um den Stickstoffbedarf von Kulturen mit frühem Stickstoffbedarf (Wintergetreide, Raps, überjähriges Ackerfutter) zu decken. Es wird auch schon überlegt auf Maisland Gülle auszubringen. Davon ist abzuraten, weil der Pflanzenbedarf und die Düngegaben zu weit auseinanderfallen. Mais sollte ab dem 5. März organisch gedüngt werden. Bei der Zugabe von PIADIN® ist eine Düngung ab 1. März angeraten. Auch Kartoffelfruchtwasserkonzentrat darf erst zu Mais ab dem 15. März ausgebracht werden.

 

Aufnahmefähigkeit der Böden beachten

Sehr wichtig ist auch die Aufnahmefähigkeit der Böden. Alle stickstoff- (>1,5 Prozent Gesamt-N) und phosphathaltigen (>0,5 Prozent P2O5, Ausnahme Kalke > 2 Prozent P2O5) Düngemittel dürfen nur auf aufnahmefähige Böden ausgebracht werden. Das heißt für uns nicht auf überschwemmt, nicht auf wassergesättigt und nicht auf gefrorene Böden. Außerdem dürfen die Böden nicht schneebedeckt sein, beziehungsweise schneebedeckte Teilflächen müssen bei der Ausbringung ausgelassen werden. Es ist eine Ausbringung von 60 kg Gesamt N/ha auf gefrorenen Böden erlaubt, aber nur wenn die Böden am Tag des Ausbringens aufnahmefähig werden.

Sie müssen eine grüne Pflanzendecke tragen und es muss sichergestellt werden, dass kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen zu befürchten sind. Die Gefahr von Strukturschäden durch das nicht sachgemäße Befahren muss vermieden werden.  Diese Beschränkung gilt nicht für Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost.

 

Getreidemarkt

Es ist auch diese Woche wieder sehr ruhig am Markt die Preise stiegen leicht an. Aber der Exportmarkt Russland springt nicht an und aus Frankreich wird frisch fröhlich nach Deutschland geliefert. Weiter Preissprünge sind nicht zu erwarten.

 

Termine

Kartoffeltag der Certis Europe B.V. mit den SKW Stickstoffwerken Piesteritz GmbH
11.02.2019 um 10:00 Uhr im Landgasthof Vogelsang; Bahnhofstraße 24; 86706 Weichering
12.02.2019 um 10:00 Uhr im Gasthaus Karpfinger; Untere Dorfstraße 21A; 94330 Aiterhofen