Pflanzenbau:

Die Düngemittelverordnung verpflichtet unsere Landesregierung, Gebiete mit hoher Nitratbelastung des Grundwassers auszuweisen (die hier gezeigten roten Gebiete).

Hier werden drei zusätzliche Auflagen zur Düngung erlassen. Regionen mit weniger Nitratbelastung im Grundwasser bekommen im Gegenzug Erleichterungen. Bei den zusätzlichen Anforderungen für die roten Gebiete handelte es sich um jährliche Untersuchungen des im Boden verfügbaren Stickstoffes. Je Kultur muss mindestens auf einem Feldstück eine Nmin- oder EUF-Bodenprobe gezogen werden. Auch eine jährliche Untersuchung von Güllen und Gärrückständen vor der Ausbringung auf Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat muss erstellt, sowie die Einhaltung von erhöhten Gewässerabständen eingehalten werden. Die Erleichterungen für die grünen Gebieten kann man unter www.lfl.bayern.de/duengung nachlesen.

 

Der Getreidemarkt ist verunsichert

Es wurde in dieser Woche wieder vermehrt Ware angeboten. Aber durch die unterschiedlichen Preisvorstellungen kamen keine Abschlüsse zustande. Die Mühlen sind gut eingedeckt und die Kraftfutterindustrie versorgt sich mit billigen Maisimporten aus dem Osten. Trotzdem hielten die Preise ihr Niveau.