Es muss vor einer Düngemaßnahme die Düngebedarfsermittlung erstellt werden

In diesem Winter haben sich Raps- und Getreidebestände durch fehlende Fröste sehr gut entwickelt. Nach dem Ende der gesetzlichen Sperrfrist ist die Stickstoffdüngung nach der guten fachlichen Praxis der Düngeverordnung wieder erlaubt. Nach der erfolgreichen Düngebedarfsermittlung kann zu Vegetationsbeginn gedüngt werden. Mit den letzten Jahren im Hinterkopf sollte man immer mit Wetterextremen rechnen.

Es wurden auch die vorläufigen Nmin-Ergebnisse am 27.01.23 für Wintergerste von der LfL Bayern veröffentlicht. Dieser Wert orientiert sich bei 0 bis 90 cm Durchwurzelungstiefe auf 32 bis 35 kg N/ha für Oberbayern und Niederbayern.

Andüngung mit Stickstoff-Schwefel Dünger

Zur Andüngung sollten man Schwefel nicht vergessen. Der Sulfatschwefel wirkt in seiner Physiologie ähnlich pflanzenbestockend wie Nitrat. Daher besteht die Möglichkeit, nitratfreien Stickstoff-Dünger auszubringen und zugleich bei schweren kalten Böden die Bestockung zusätzlich zu fördern.

In einen dreijährigen Weizenversuch der Höheren Landbauschule Rotthalmünster zeigte sich eine Andüngung mit PIAMON® 33-S als sehr erfolgreiche Anwendung. Als Alternative ist in getreide-power® neo-N stabilisierter Stickstoff und Schwefel vereint, eine Grundlage des umweltbewussten Getreidebaus. Eine optimale Anwendung ist die Gabenzusammenfassung. Durch diese Maßnahmen können Witterungsextreme abgemildert werden. Zahlreiche Versuche unserer Anwendungsforschung in Cunnersdorf zeigen eine optimale Stickstoffeffizienz von harnstoffhaltigen Düngemitteln. Hier sind Sie mit PIAMON® 33-S – eine ausgewogene Kombination aus Stickstoff und Schwefel – vorne mit dabei. Weitere Informationen zur Schwefeldüngung finden Sie unter hier.

Melden Sie sich hier zu unseren Online-Fachtagungen an.