Aktuelle Situation

Gegenwärtig läuft die Silomaisernte. Aufgrund der Trockenheit liegen die Erträge unter dem langjährigen Durchschnitt. Erste Zuckerrübenbestände werden gerodet. Auch hier liegen die bisherigen Erträge weit unter dem Durchschnitt. In manchen Regionen sind Schäden an den Pflanzen durch die Larven der Rübenmotte zu beobachten. Der Drusch von Sonnenblumen und die Rodung von Kartoffeln laufen planmäßig. Die Saatbettbearbeitung für das Wintergetreide schreitet voran. Erste Wintergerste und erster Winterroggen sind bestellt worden.

Winterraps

Der Winterraps befindet sich gegenwärtig im Keimblatt- bis 4-Blatt-Stadium. Die Rapsbestände konnten von den Niederschlägen der vergangenen Woche profitieren. In den trockensten Regionen läuft der Raps erst jetzt auf. Fraßschäden durch die Larven des Rapserdflohs halten sich noch in Grenzen.

Eine Herbstdüngung im Winterraps ist laut Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) bis zum 1. Oktober erlaubt. Es dürfen maximal 60 Kilogramm (kg) Gesamt-Stickstoff pro Hektar (N/ha) oder 30 kg Ammonium-N/ha gedüngt werden. Die Höhe der Stickstoffgabe im Herbst muss bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr mit angerechnet werden. Bei mineralischen Düngern sind das 100 Prozent der eingesetzten Stickstoffmenge. Eine Herbstdüngung mit flüssigen Düngern, wie zum Beispiel ALZON® flüssig-S 25/6 oder PIASAN®-S 25/6, sollten erst ab dem 4-Blatt-Stadium erfolgen. Feste mineralische Stickstoff-Dünger, wie zum Beispiel PIAMON® 33-S, PIAGRAN® pro oder ALZON® neo-N sind ohne Probleme zu jedem Entwicklungsstadium einsetzbar. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Herbstdüngung im Winterraps auch in Roten Gebieten möglich. Dafür muss der Nmin-Gehalt vor der geplanten Düngung auf der entsprechenden Fläche bestimmt werden. Der Gehalt an pflanzenverfügbaren Stickstoff (Nmin) darf maximal 45 kg N/ha betragen.

Im Vorfeld einer Herbstdüngungsmaßnahme müssen die dafür rechtlichen Voraussetzungen der Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) abgeklärt werden. Da die Umsetzung der Düngeverordnung auf Länderebene erfolgt, kann das in Sachsen-Anhalt mit den Ansprechpartnern der LLG erfolgen. Wichtige Hinweise zur Herbstdüngung finden Sie hier.