Erntebericht aus Sachsen-Anhalt

Die diesjährige Ernte brachte auf Grund der Witterung unterdurchschnittliche Erträge und Qualitäten. Ein relativ feuchtes Frühjahr versprach anfangs eine sehr gute Ernte. Diese Hoffnung wurde durch die Trockenheit im Monat Mai zerstört. Besonders betroffen waren Wintergetreide und Winterraps. Die Hektolitergewichte bei den ersten Gerstenpartien wurden nicht erreicht. Auf Grund der feuchten Witterung im Juli und August kam die Winterweizenernte nur schleppend voran.

Die ständigen Niederschläge führten zu einem stetigen Absinken der Qualitätsparameter. Aus Qualitätsweizen wurde häufig Futterweizen. In diesem Jahr konnte erst nach der zweiten Augustdekade die Ernte beendet werden.

Winterweizen erzielte unterdurchschnittliche Erträge und Qualitäten. Regional bedingt konnten Wintergerste und Winterroggen nicht termingerecht gedroschen werden.

Auswuchsgetreide erschwerte zusätzlich die Ernte. Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben konnten von den reichlichen Niederschlägen profitieren und präsentieren sich gegenwärtig hervorragend.

Herbstdüngung

Unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dürfen bestimmte Ackerbaukulturen (wie zum Beispiel Winterraps, Wintergerste, Feldfutter oder Zwischenfrüchte) im Herbst gedüngt werden. Für Herbstdüngungsmaßnahmen in Nitratgebieten gelten zusätzliche gesetzliche Vorgaben. Generell sollten im Vorfeld einer Herbstdüngungsmaßnahme die dafür rechtlichen Voraussetzungen der Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) abgeklärt werden. Da die Umsetzung der Düngeverordnung auf Länderebene erfolgt, kann dies in Sachsen-Anhalt mit den Ansprechpartnern der LLG erfolgen. Wichtige Hinweise zur Herbstdüngung finden Sie auch hier.

Herbstdüngung im Winterraps

Laut Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) ist bis zum 1. Oktober eine Herbstdüngungsmaßnahme erlaubt. Es dürfen maximal 60 kg Gesamt-Stickstoff/ha oder 30 kg Ammonium-Stickstoff/ha gedüngt werden. Die Höhe der Stickstoffgabe im Herbst muss bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr mit angerechnet werden. Bei mineralischen Düngern sind das 100 Prozent der eingesetzten Stickstoffmenge. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Herbstdüngung im Winterraps auch in Nitratgebieten möglich. Dafür muss der Nmin-Gehalt vor der geplanten Düngung auf der entsprechenden Fläche bestimmt werden. Der Gehalt an pflanzenverfügbaren Stickstoff (Nmin) darf maximal 45 kg N/ha betragen.

Raps entwickelt sich von allen Winterkulturen am schnellsten. Im Vergleich zu Getreide ist sein Nährstoffbedarf höher. In den vergangenen Jahren waren die Winter und Frühjahre relativ mild und es bestand immer ein kontinuierlicher Nährstoffbedarf. Winterrapsbestände, welche im Herbst gedüngt wurden, sehen im Frühjahr deutlich vitaler und grüner aus. Um die Ernährung der Rapspflanzen im Winter zu sichern, bieten sich stabilisierte Dünger wie zum Beispiel ALZON® neo-N oder ALZON® flüssig-S 25/6 an. Eine Herbstdüngung mit flüssigen Düngern, wie zum Beispiel ALZON® flüssig-S 25/6, sollte erst ab dem 4-Blatt-Stadium erfolgen. Feste mineralische Stickstoff-Dünger, wie zum Beispiel ALZON® neo-N, sind ohne Probleme zu jedem Entwicklungsstadium einsetzbar. In unseren stabilisierten Düngern wird die Ammoniumfraktion durch Nitrifikationsinhibitoren sehr lange erhalten. Die Pflanzen werden dadurch bedarfsgerecht ernährt und Auswaschungsverluste nach starken Niederschlagsereignissen werden nahezu ausgeschlossen. Beim Einsatz organischer Dünger, wie zum Beispiel Gülle oder Gärreste, sollte PIADIN® zugesetzt werden. Die Aufwandmenge beträgt fünf Liter pro Hektar. Der Nitrifikationsinhibitor im PIADIN® sorgt für eine ammoniumbetonte Pflanzenernährung und Auswaschungsverluste werden dadurch ebenfalls verhindert.

Durch den Einsatz von Gülle und Gärresten im Herbst werden auch Lagerkapazitäten frei.