Aktuelles vom Feld

Die warme Witterung am Wochenende führte zum ersten Zuflug von Rapsstängel-Schädlingen (Bilder 1 und 2). Erste Fänge lagen unterhalb des Befallrichtwertes. Die Niederschläge im Februar haben gegenwärtig Werte des langjährigen Mittels erreicht. Dennoch herrscht im Unterboden Trockenheit. Die nutzbare Feldkapazität in der Schicht von 0 bis 60 cm ist höher als im vergangenen Winter (Bild 3).

Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal auf rechtliche Verbindlichkeiten zum Einsatz von Harnstoff, harnstoffhaltigen Düngemitteln und Harnstoff in Mischungen mit anderen Düngemitteln hinweisen:

HINWEISE zum Einsatz von Harnstoff, harnstoffhaltigen Düngemitteln sowie Harnstoff in Mischungen mit anderen Düngemitteln ab 01.02.2020

Übersicht: Regelungen zum Einsatz von Harnstoff und harnstoffhaltigen Düngemitteln

Art des Düngemittels Pflicht zum Zusatz von Ureasehemmstoff oder Einarbeitung Anmerkungen
reiner Harnstoff (mind. 44 % Carbamid-N) ja  
reiner Harnstoff (mind. 44 % Carbamid-N) mit nachträglichen Beimischungen/Vermischungen mit anderen Düngemitteln außerhalb des Herstellungsprozesses ja sogenannte „Hausmischungen“ des Landhandels, verschiedene NPK-Dünger in Mischungen etc.
harnstoffhaltige Düngemittel mit Zusatz anderer Komponenten als Harnstoff direkt im Herstellungsprozess nein AHL, Piamon 33-S