Eine weitere Fungizid-Maßnahme in den Zuckerrüben durchführen?

Aufgrund des nasskalten Frühjahrs und der damit spät einsetzenden Vegetationsperiode wurde auch die erste Fungizidmaßnahme in den Zuckerrüben recht spät durchgeführt. Dies war im Beratungsgebiet meist Mitte Juli der Fall und ist somit ca. vier Wochen her. Damit ist auch der Fungizidschutz der ersten Maßnahme mittlerweile abgebaut.

Gleichzeitig waren die Bedingungen für Cercospora-Infektionen in den letzten Tagen sehr gut. Da die aktuell verfügbaren Pflanzenschutzmittel lediglich begrenzte Kurativleistungen versprechen, ist es wichtig, die Rüben im Blick zu halten und auf ein Überschreiten der Schadschwellen der Blattkrankheiten, insbesondere Cercospora, zu achten.

Gerade unter den aktuellen Bedingungen: Denn obwohl die Blattapparate sich sehr kräftig entwickelt darstellen, ist der Rübenkörper meist noch sehr gering ausgebildet. Damit ist es wichtig, den Blattapparat und damit die Photosynthese-Leistung der Pflanze so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.

Eine weitere Fungizidmaßnahme ist in der Regel sinnvoll, wenn 15 Prozent aller Blätter einen Befall mit Cercospora, Rübenrost, Ramularia oder Echten Mehltau aufweisen (ab dem 15. August kann ein Befall von bis zu 45 Prozent toleriert werden). Um die Befallsstärke zu kontrollieren, sollten Sie, quer über den Acker verteilt, 100 Blätter zufällig dem mittleren Blattkranz entnehmen und auf Blattkrankheiten hin untersuchen. Einen beispielhaften Cercospora-Befall eines Zuckerrübenblattes können Sie der Abbildung 1 entnehmen.

 

Bei der Auswahl des geeigneten Pflanzenschutzmittels sollten Sie unbedingt die Resistenzproblematik im Blick behalten. Neben dem bekannten Wirkstoffwechsel bei den Azolen, sollten Strobilurine, aufgrund der Kreuzresistenz nur einmal in der Spritzfolge eingesetzt werden. Wurde in der ersten Maßnahme ein Strobilurin eingesetzt, so sollte nun ein Azol eingesetzt werden und umgedreht.

In der Regel sollte ab Mitte bis Ende September nicht mehr behandelt werden.