Nährstoffapplikationen rücken näher…

Mit dem 1. Februar endet die Sperrfrist. Laut Düngeverordnung muss darauf geachtet werden, dass die Böden weder mit Wasser übersättigt, noch gefroren sind – auch die Befahrbarkeit nach guter fachlicher Praxis muss gegeben sein.

Mit stabilisierten Düngemitteln die Nährstoffverfügbarkeit sichern

Wir befinden uns in Zeiten von Wasserüberschuss aus dem Winter und ab dem 1. Februar darf nur unter Einhaltung der oben beschriebenen Bedingungen Stickstoff appliziert werden. Die Böden haben größtenteils eine gute Wasserversorgung und bei der Applikation ist eine Nährstoffverteilung im Boden gegeben. Stabilisierte Düngemittel bieten eine optimale Möglichkeit, um dieses Zeitfenster zu nutzen und die Nährstoffe frühzeitig pflanzenverfügbar bereitzustellen. Mit der Gabe wesentlicher Stickstoffmengen zu Vegetationsbeginn wird der Risikozeitraum einer Frühjahrstrockenheit verlassen. Es ist speziell aus Sicht der Verfügbarkeit, Nährstoffbilanz und Vegetationsverlauf zu empfehlen, so früh wie möglich und so spät wie nötig zu applizieren. Die Gewichtung sollte dabei auf die Nährstoffverfügbarkeit gelegt werden. Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: https://www.duengerfuchs.de/duengestrategien/, oder sprechen Sie uns an.

Einen Ruck geben und Wissenswertes mitnehmen

Auf vielen Betrieben ist es noch ruhig und die Zeit kann für Fort- und Weiterbildung genutzt werden. Anwendungsstrategien werden durchdacht und Betriebsmittel bezogen. Machen Sie es sich gemütlich und erfahren Sie nebenbei wie wir gemeinsam die Herausforderungen der Landwirtschaft meistern können. Unsere Fachtagung Düngung finden noch bis zum 29.01.2021 statt und an jedem Werktag steht ein interessantes Programm auf der Agenda. Anmeldung unter folgendem Link: https://www.duengerevents.de/#home