Start in das neue Pflanzenbaujahr

Die Ernte von Getreide und Raps ist endlich zu fast hundert Prozent abgeschlossen. Es war über das gesamte Beratungsgebiet für alle Beteiligten eine nervenaufreibende Ernte. Durch die immer wiederkehrenden Niederschläge war oft Geduld, Flexibilität und auch Kompromissbereitschaft gefragt. Die Wintergerste konnte noch einigermaßen gut eingefahren werden und lag vielerorts ertraglich im Durschnitt der letzten Jahre. Für die spätere Ernte von Weizen, Sommergerste und Raps wurde es dann schwieriger. Durch den immer wieder einsetzenden Regen litten Qualität und Ertrag. Insbesondere das ins Lager gegangenes Getreide zeigte Auswuchs.

Dennoch konnte auf den meisten Betrieben die Ernte der Sommerdruschfrüchte abgeschlossen und der Fokus auf das neue Pflanzenbaujahr gelegt werden. Die Rapsaussaat ist bereits gestartet oder aber steht unmittelbar vor der Tür. Durch die verzögerte Ernte verringerte sich zusätzlich das Bearbeitungsfenster für die Bodenbearbeitung und die vorbereitenden Maßnahmen zur Rapsaussaat, sodass ein Anpassen der Herbizid- bzw. Graminizidstrategie notwendig sein kann.

Eine Herbstdüngung mit Stickstoff und Phosphor ist nur noch nach verschiedenen Vorgaben zulässig. Grundsätzlich darf nur gedüngt werden, sofern die letzte Hauptfrucht Getreide war. Zusätzlich muss eine Düngung bis zum 1. Oktober erfolgen und die Aussaat bis zum 15. September (Winterraps, Zwischenfrucht, Feldfutter) bzw. bis zum 1. Oktober (Wintergerste) abgeschlossen sein. Die Höchstmengen der Stickstoffdüngung liegen bei 30 Kilogramm Ammoniumstickstoff pro Hektar bzw. 60 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar. Limitierend ist dabei der Wert, welcher als erstes erreicht wird. Für die Düngung in roten Gebieten liegen weitere Einschränkungen vor. So dürfen zu Gerste und einer Gründüngungszwischenfrucht keine Stickstoffdünger ausgebracht werden. Zu Winterraps ist eine Düngung erlaubt, sofern der Nmin-Gehalt im Boden bei einer Tiefe von 0 bis 60 Zentimetern kleiner gleich 45 Kilogramm pro Hektar ist. Dieser Wert ist nach der Ernte und vor der Rapsaussaat über eine schlagspezifische Bodenprobe zu ermitteln. Die ausgebrachten Stickstoffmengen im Herbst müssen dann auf die Düngung im Frühjahr angerechnet werden. Eine Tabelle zur Höhe der Anrechenbarkeit der verschiedenen Düngemittel sowie weitere Informationen und eine Übersicht wann eine Herbstdüngung in grünen oder roten Gebieten erlaubt ist, finden sie auf der Seite der Düngebehörde. Dazu klicken Sie hier.