Noch nie so nass im Februar

Seit Wetteraufzeichnungen wurde kein Februar wie dieser gemeldet. Bis zu 150 mm Niederschlag konnten im Februar verzeichnet werden. Damit stieg nicht nur die nutzbare Feldkapazität an, sondern konnten teilweise auch die fehlenden Wassermengen durch die vorherigen Trockenjahre in tieferen Bodenschichten wieder aufgefüllt werden. Dies ist einerseits positiv zu bewerten, andererseits schränken die aktuellen Niederschläge die Befahrbarkeit der Böden stark ein. Demzufolge ist eine Ausbringung von Wirtschaftsdünger und auch die Applikation von mineralischen Düngemitteln weitestgehend ausgeschlossen. Viele Bestände zeigen noch keine Mangelerscheinungen, jedoch sollten die wesentlichen Stickstoffmengen schnellstmöglich appliziert und den Pflanzen zur Verfügung gestellt werden.

Düngebedarf und Nährstoffvergleich mit ENNI

Rechtliche Grundlagen der Meldepflicht für Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung

Nach §4 der Düngeverordnung (2017) ist vor der Düngung der Stickstoffdüngebedarf und der Phosphordüngebedarf für jeden Betrieb zu ermitteln. Außerdem müssen alle Betriebe, nach §8 Düngeverordnung (2017), die mehr als 2 ha Gemüse bzw. mehr als 15 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, einen Nährstoffvergleich erstellen. Hinzu kommen Betriebe, die mehr als 50 kg N pro ha bzw. 30 kg P2O5 pro ha applizieren, aus eigener Tierhaltung mehr als 750 kg N Nährstoffanfall aufweisen oder organische Dünger aufnehmen.

Um die Nährstoffdokumentation einfacher und transparenter zu gestalten, wurde am 26. September 2019 in Niedersachsen die Einführung der elektronischen Meldepflicht für den Nährstoffvergleich und die Düngebedarfsermittlung (gesamtbetrieblicher Düngebedarf) per Verordnung beschlossen.

Den Verordnungstext finden sie unter Folgendem Link: Niedersächsischen Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf sowie über den gesamtbetrieblichen Düngebedarf

Ausgehend von dieser Verordnung wurde in Niedersachsen ENNI entwickelt, die Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen.

ENNI wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Durch eine Verbindung mit anderen Datenbanken sind Tier-, Flächen- und Meldedaten von Wirtschaftsdünger hinterlegt und können direkt abgerufen werden. Durch Plausibilitäten werden Fehler bei der Meldung verhindert und der Benutzer zur vollständigen Angabe aller Daten geleitet.

Meldefristen:

  • Für das beendete Wirtschaftsjahr (2018/2019) oder das beendete Kalenderjahr (2019) muss der Nährstoffvergleich spätestens bis zum 31. März 2020 gemeldet werden. Der Düngebedarf ist rückwirkend für das abgelaufene Düngejahr bis zum 31. Mai 2020 zu melden.
  • Für das laufende Düngejahr (Wirtschaftsjahr 2019/2020, Kalenderjahr 2020) muss eine Meldung von Düngebedarf und Nährstoffvergleich bis zum 31. März 2020 erfolgen.