Gülle Silvester fällt aus

Am 1. Februar ging es wieder los – Gülle darf unter bestimmten Vorraussetzungen wieder auf die Äcker ausgebracht werden. Die Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar wird spaßeshalber auch Gülle Silvester bezeichnet. Bedingt durch die deutlich geringere Niederschlagssumme in Niedersachsen und die erhöhten Trockensubstanzgehalte der geernteten Maisschläge, haben die Biogasanlagen nur verhaltenen Druck bei der Ausbringung. Da schon bei der Ernte die Gehalte der Trockensubstanz erhöht und die Gesamtmassen deutlich geringer waren als der Schnitt der vergangenen Jahre, wird auch eine geringere Menge an Gärrest zu erwarten sein. Resultierend bedeutet es also weniger Anteil an Wasser und mehr Anteil Trockenmasse und Stickstoff in den analysierten Gärrestproben – mehr Spielraum durch Kapazitäten beim Lagerraum.

 

Organische Düngung ab dem 1. Februar – was gibt es zu beachten?

Gülle oder Gärrest darf von nun an zu Winterraps, Wintergetreide und Grünland ausgebracht werden, sofern die Böden aufnahmefähig sind. Ausgenommen ist die Ausbringung auf überschwemmten, wassergesättigtem und vollkommen schneebedeckten Boden. Gefrorene Böden, die tagsüber oberflächlich auftauen und somit aufnahmefähig sind, dürfen mit maximal 60 kg Gesamt-Stickstoff je ha versorgt werden. Nur bei Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost darf die Maximalmenge von 60 kg N/ha überschritten werden.

 

Mineralische Düngung mit stabilisiertem Stickstoff ab dem 1. Februar

Beim Einsatz von mineralischen Düngemittel gelten die Vorschriften wie oben genannt. Bei geringen Boden- und Außentemperaturen (< 5 °C) reicht der Einsatz von 60 kg N/ha durch stabilisierte Düngemittel aus, um den nötigen Gehalt an Wirkstoffen für die Nitrifikationshemmung zu erreichen. Treten die Einschränkungen der N-Mengenbegrenzung nicht mehr ein, die Außentemperaturen sind gestiegen (> 5 °C) und auch die Bodentemperatur steigt an, muss durch stabilisierte Düngemittel wie ALZON® neo-N oder ALZON® flüssig, die applizierte Menge an Stickstoff je ha mindestens 80 kg betragen. Unter Beachtung der Düngeverordnung also, können stabilisierte Dünger schon ab Anfang Februar eingesetzt werden. Durch die Wahl des richtigen Einsatztermins, die ammoniumbetonte Pflanzenernährung und die damit verbundene bedarfsgerechte Nährstoffversorgung, kann auch bei ungewissen Nmin-Werten der Mehrwert unserer Düngestrategie genutzt werden.

 

Düngebedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung vorab ist laut Düngeverordnung Pflicht, wenn man wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat aufbringen will. Hierfür bietet die Landwirtschaftskammer eine Excel-Tabelle zur Berechnung unter dem nachstehenden Link an. Die Nmin-Werte der letzten fünf Jahre im Schnitt sind vorerst hinterlegt, können jedoch bei Bedarf angepasst werden, alles Weitere erschließt sich aus der Tabelle oder der zur Verfügung gestellten Anleitung.

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/2/nav/341/article/33593.html

 

Termine

Besuchen Sie uns auf unserem Stand Halle Süd/7312 vom 5. bis 8. Februar 2019 bei den AGRAR Unternehmertagen in Münster.