Zeit für die Düngebedarfsermittlung

Ich wünsche Ihnen ein gesundes neues Jahr, das mit sehr milden Temperaturen um die 15 °C begonnen hat.

In den letzten Tagen hat es vielerorts Niederschläge und teilweise sogar Warnungen vor Überschwemmungen gegeben. Vielerorts laufen die Drainagen und die Gräben sind gut gefüllt, sodass zurzeit an ein Düngen auf den Feldern nicht zu denken ist.

Dennoch steht die Düngebedarfsermittlung (DBE) an, die zum Düngestart auf den Flächen vorliegen muss. Hierzu muss unter Berücksichtigung der Kultur, der Vorfrucht, der organischer Düngung im Vorjahr, des 5-jährigen Ertragsdurchschnitts und der Nmin-Werte das Düngeniveau errechnet werden. In den roten Gebieten müssen hierzu eigene Proben gezogen werden und es reicht nicht aus, die Proben vom Land zu verwenden. Die roten Gebiete unterliegen jedoch einer erneuten Anpassung und zurzeit liegt nur eine Entwurfskulisse vor. Wesentliche Änderungen der Entwurfskulisse sind laut der zentralen Ansprechstelle Landesdüngeverordnung (ZALD) nicht mehr zu erwarten. Da es jedoch noch zu kleineren Verschiebungen kommen kann, sollten Flächen an der Gebietsgrenze mit beprobt werden, um sich im Fall einer Verschiebung der Gebiete im Rechtsrahmen zu bewegen. Die entsprechende Änderungsverordnung soll noch im Januar in Kraft treten.

Zum Schluss möchte ich noch Werbung in eigener Sache machen und auf unsere Online-Veranstaltungen hinweisen. Hier haben wir eine Vortragsreihe mit spannenden Themen rund um Ackerbau, Düngung und Markt beginnend am 01.02.2023. Anmelden können Sie sich hier.