Herbstdüngung Winterraps

Eine Herbstdüngung zu Winterraps ist nur noch erlaubt, wenn der Raps nach einer Getreidevorfrucht bis zum 15. September ausgedrillt wurde. Gedüngt werden dürfen bis zum 1. Oktober maximal 30 kg/ha Ammonium-Stickstoff oder 60 kg/ha Gesamt-Stickstoff.

Herbstgabe muss angerechnet werden

Seit Mai 2020 gilt, dass der Stickstoffgehalt aus einer Herbstdüngung zu Raps auf den Düngebedarf im Frühjahr voll anzurechnen ist. Bei einer organischen Düngung entspricht dies dem Ammonium-Gehalt. Bei einer mineralischen Düngung entspricht es 100 Prozent der eingesetzten Stickstoffmenge.

Keine Herbstdüngung im Roten Gebiet

Winterraps und auch Wintergerste dürfen in roten Gebieten im Herbst nicht mehr gedüngt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ist durch eine repräsentative Bodenprobe auf dem jeweiligen Schlag nachgewiesen, dass die im Boden verfügbare Stickstoffmenge unter 45 kg/ha liegt, darf gedüngt werden. Dafür muss der Nmin-Gehalt vor der geplanten Stickstoffdüngung auf den betreffenden Flächen bestimmt werden. Bei diesem Vorgehen muss allerdings beachtet werden, dass die benötigten Ergebnisse aufgrund der kurzen Zeit zwischen Ernte und Aussaat eventuell nicht mehr rechtzeitig vorliegen.

Anwendung Flüssigdünger

Bei einer Anwendung von Flüssigdünger (zum Beispiel PIASAN® 28 oder PIASAN®-S 25/6) nach der Aussaat sollte der Winterraps mindestens vier bis sechs Laubblätter und eine ausgebildete Wachschicht aufweisen.

Mein Tipp

Studien zeigen, dass eine Düngung zu Vegetationsbeginn im Winterraps effektiver ist. Daher warten Sie, wenn möglich, die Entwicklung der Rapsbestände bis in den späten September hinein ab. Zeigen sich im Raps Mangelerscheinungen oder erreicht dieser nicht die gewünschte Vorwinterentwicklung, sollte eine N-Düngung erfolgen.

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