Sperrfrist endet in zwei Wochen

Am 31. Januar endet für das Gros der Betriebe die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln. Auf viehhaltenden Betrieben oder Betrieben mit Biogasanlagen stehen die Landwirte ungeduldig in den Startlöchern – die Gülle und Gärrestlager können eine Entlastung gebrauchen. Es muss jedoch beachtet werden, dass bei Bodenfrost – auch bei Auftauen des Oberbodens am Tag – nach der neuen Düngeverordnung keine Düngung erfolgen darf.

Bestände befinden sich in der Vegetationsruhe

Aktuell befinden sich die Winterkulturen noch in der Vegetationsruhe. Ob die Bestände die frostigen Temperaturen von -10 Grad Celsius in der letzten Woche – vielerorts ohne eine schützende Schneedecke – gut überstanden haben, muss sich noch zeigen.

Wann zieht die stabilisierte Düngung?

Die Umwandlung von Ammonium zu Nitrat erfolgt mit Nitrifikationsinhibitoren in Abhängigkeit zur Temperatur. Steigen die Temperaturen, wird auch das Ammonium schneller umgewandelt. So steht der Pflanze eine bedarfsgerechte Ernährung – angepasst an das jeweilige Wachstum – zur Verfügung. Eine verzögerte Wirkung der Stickstoffaufnahme bei einer Anwendung von stabilisierten Düngemitteln, ist folglich nicht zu erwarten. Dadurch ist die Sorge, dass durch stabilisierte Düngemittel der Stickstoff zu spät zur Verfügung steht, unbegründet.