Sperrfrist endet in zwei Wochen

Am 31. Januar endet für das Gros der Betriebe die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln. In den viehhaltenden Betrieben oder in Betrieben mit Biogasanlagen stehen die Landwirte ungeduldig in den Startlöchern, die Gülle und Gärrestlager können eine Entlastung gebrauchen. Es muss jedoch beachtet werden, dass bei Bodenfrost – auch bei Auftauen des Oberbodens am Tag – nach Düngeverordnung keine Düngung erfolgen darf. Zudem ist aktuell eine sehr gute Wasserversorgung der Böden gegeben. Die nutzbare Feldkapazität liegt bei einer Bodentiefe von 0 bis 60 cm bei über 100 Prozent. Dieses Bodenwasser sollte für die erste Gabe voll ausgenutzt werden. Allerdings kann es aufgrund der guten Wasserversorgung der Böden zu Problemen bei der Befahrbarkeit kommen.

Wie können Stickstoffverluste vermindert werden?

Um Stickstoffverluste zu reduzieren, bietet sich eine Stabilisierung mit PIADIN® an. Die Zugabe von PIADIN® = Stickstoffstabilisator verlangsamt die Umsetzung von Ammonium zu Nitrat. Dadurch liegt der Stickstoff länger in Form von Ammonium vor und die Gefahr der Nitratverlagerung in tiefere Bodenschichten reduziert sich erheblich. Besonders bei feuchter Witterung bleibt der Stickstoff somit im Oberboden. Genau dort, wo die Pflanze den Stickstoff durch die Wurzeln aufnehmen kann.

Stickstoffversorgung der Pflanze erfolgt bedarfsgerecht

Die Umwandlung von Ammonium zu Nitrat erfolgt mit Nitrifikationsinhibitoren in Abhängigkeit von der Temperatur. Steigen die Temperaturen, wird auch das Ammonium schneller umgewandelt. So steht der Pflanze eine bedarfsgerechte Ernährung – angepasst an das jeweilige Wachstum – zur Verfügung; eine verzögerte Stickstoffaufnahme bei einer Anwendung von stabilisierten Düngemitteln ist folglich nicht zu erwarten.