Belastete Gebiete (Nitrat und Phosphat) ausgewiesen

Die Bundesländer sind inzwischen ihrer Verpflichtung nachgekommen, bis zum 31.Dezember 2020 die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich auszuweisen, bzw. die schon ausgewiesenen noch einmal zu überprüfen. Dies war für so manchem Landwirt entweder eine verspätete gute Weihnachtsbotschaft, wenn seine Flächen nach der Überprüfung nicht mehr in den belasteten Gebieten lagen, oder genau das Gegenteil, wenn die Flächen plötzlich zu den belasteten Gebieten gehörten.

Regeln in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (ab 01.01.2021) in NRW:

Alleine in Nordrhein-Westfalen fallen ca. 350.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche in die nitratbelastete Kulisse. In diesen Gebieten sind sieben verpflichtende und mind. zwei optionale Anforderungen zu erfüllen.

Verpflichtende Anforderungen

  • N-Düngung 20 Prozent unter errechnetem Düngebedarf im Durchschnitt der Flächen
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N/(ha*a) für organische und organisch-mineralische Düngemittel inklusive Wirtschaftsdüngern
  • Verlängerte Sperrfristen auf Grünland für N-Dünger um vier Wochen (1. Oktober bis 31. Januar)
  • Verlängerte Sperrfristen für Festmist und Kompost um sechs Wochen (1. November bis 31. Januar)
  • Stickstoffdüngung von Sommerkulturen nur mit vorheriger Zwischenfrucht
  • Maximal 60 kg N/(ha*a) aus flüssigen organischen Düngemitteln auf Grünland ab 1. September
  • Herbstdüngung zu Raps, Wintergerste und Zwischenfrüchten nur in Ausnahmefällen

Optionale Anforderungen (Beispiele)

  • Obligate chemische Analyse organischer Düngemittel
  • Beschränkungen der Phosphatdüngung
  • Beschränkung der Stickstoffdüngung
  • Durchführung von Nmin-Bodenuntersuchung im Frühjahr
  • verbreiterte Gewässerrandstreifen
  • Einarbeitung von organischen Düngemitteln innerhalb von einer Stunde
  • Erweiterung der Sperrfristen
  • Erhöhung der Lagerkapazitäten, Herabsetzung der Grenze, ab welcher Betriebe insgesamt oder für einzelne Flächen von der Pflicht zur Düngebedarfsermittlung und den Aufzeichnungspflichten (§ 10 Absatz 3) befreit sind

 

Quelle: Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, 2021

Je weniger Dünger ausgebracht werden darf, desto wichtiger werden die Vorteile stabilisierter Düngeverfahren, um die Effizienz der Nährstoffe zu erhöhen.
Quelle „Nitrat belastete Gebiete NRW 01.2021: Landesregierung Nordrhein-Westfalen, 2021

 

Bei Fragen zu stabilisierter Düngung oder anderen Themen laden wie Sie gern zu unseren kostenlosen Onlineseminaren (www.duengerevents.de) oder zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein.