Rechtliche Vorgaben zur Herbstdüngung in Winterraps

Die Aufbringung eines Stickstoffdüngers zu Winterraps darf nur bei entsprechendem Bedarf erfolgen und dieser ist entsprechend der aktuell gültigen Düngeverordnung zu ermitteln, zu dokumentieren und in ENNI (ENNI - Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen) zu melden. Außerhalb roter Gebiete ist der Bedarf gegeben, wenn die Aussaat bis zum 15. September erfolgt ist. In roten Gebieten ist ein Nmin-Gehalt von weniger als 45 Kilogramm Stickstoff in 0 bis 60 Zentimetern für jede Bewirtschaftungseinheit nachzuweisen. Die Aufbringung muss bis Ende September erfolgen und darf 60 Kilogramm Gesamtstickstoff und 30 Kilogramm Ammoniumstickstoff nicht überschreiten. Es gilt der Wert, der als erstes erreicht wurde. Der aufgebrachte Stickstoff ist in Höhe seiner Anrechenbarkeit von der Düngung im nächsten Frühjahr abzuziehen. Bei Mineraldüngern gilt in jedem Fall eine Anrechnung in Höhe des Gesamtstickstoffs.

Weiterführende Infos gibt es hier.

Raps gut in den Winter bringen

So der Raps vor der Saat noch keine Düngung erhalten hat, ist ab dem vierten Laubblatt eine Düngung in Höhe von 30 bis 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar mit traditionellen oder 60 Kilogramm Stickstoff pro Hektar mit ammoniumstabilisierten Flüssigdüngern möglich. Aufgrund der verpflichtenden Anrechnung auf die Frühjahrsdüngung ist die ammoniumstabilisierte Düngung als Versicherung gegen witterungsbedingten Verlust ein starker Vorteil von ALZON® - egal ob flüssig oder granuliert.

Rapsauflauf aufgrund der Trockenheit verzettelt

Während ein Teil des zum Monatswechsel August – September gesäten Raps nun schon drei bis vier Laubblätter zeigt, sind viele Körner erst mit den Niederschlägen der vergangenen Tage aufgelaufen. Auflaufgetreide, dass oft schon sehr stark bestockt, sollte dringend aus den Beständen entfernt werden, damit der gerade gekeimte Raps eine gute Chance auf Entwicklung erhält. Aufgelaufene Rapsflächen sind intensiv auf Fraßschäden durch den Rapserdfloh zu kontrollieren. Hier sind im Bedarfsfall geeignete Insektizide einzusetzen, jedoch nicht pauschal.