Im Nordwesten nicht neues – zu nass für die Düngung

Es bleibt weiter zu nass für Ackerarbeiten. Flächen sind deutlich mit Wasser übersättigt. Die Aussaat von Sommerungen oder eine Düngung sind auf vielen Standorten die nächsten Wochen nicht möglich. Während Gerste oft schon sehr üppig entwickelt ist, sind Roggen und Weizen aufgrund der späten Aussaat oft schwach ausgeprägt. Hier werden oft „schnelle oder leichtlösliche Stickstoffdünger“ empfohlen.

Sicher ist sicher – stabilisierte Düngung

Maßgeblichen Einfluss für die Aufnahme von Nitrat-Stickstoff hat die Konzentration in der Bodenlösung sowie die Transpiration der Pflanze. Außerdem muss Nitrat in den Blättern der Pflanze erst verarbeitet werden. Da die Böden zurzeit stark wassergesättigt sind, wären außerdem große Nitratmengen erforderlich, da ansonsten die Konzentration nicht ausreichend ist. Diese wären in wassergesättigten Böden stark verlagerungsgefährdet.

Aus vorgenannten Gründen sind ammonium- oder carbamidhaltige N/S-Dünger vorzuziehen. Schwaches sowie spät gesätes Getreide sollte beherzt mit Stickstoff-Schwefel-Düngern wie PIASAN®-G 20/8 oder PIAMON® 33-S angedüngt werden. Ammonium-stabilisierte Stickstoffdüngemittel sind gut im Markt verbreitet. In Regelmäßigkeit wird ohne fachliche Argumentation auf Basis von Befürchtungen vor „zu langsamer Wirkung“ oder „zu später Freisetzung“ gewarnt. Wird mit Nitrifikationsinhibitoren gearbeitet, ist dieses als Versicherung gegen Auswaschung oder Denitrifikation zu betrachten. Dabei wird die Stickstoff-Verfügbarkeit nicht beeinflusst. Pflanzen können sich aus Ammonium-Stickstoff ebenso gut wie aus Nitrat-Stickstoff ernähren. Dieser wird von der Pflanze bereits im Moment der Aufnahme verarbeitet und als Aminosäurekette in die Blattetagen transportiert.

ENNI-Meldungen für 2021

Der Düngebedarf und die tatsächliche Düngung für das Jahr 2021 müssen in „ENNI“ gemeldet werden. Meldepflichtig sind Betriebe mit mehr als 30 ha im roten Gebiet, Betriebe, die mindestens 30 Prozent ihrer Betriebsfläche in roten Gebieten bewirtschaften mit einer Fläche von mindestens 10 ha im roten Gebiet. Da die Meldung für alle Schläge einzeln händisch eingegeben werden muss, ist mit einem hohen Zeitaufwand zu rechnen. Zudem müssen alle Bodenuntersuchungsergebnisse eingepflegt werden. Sollten dazu *.csv-Dateien vorhanden sein, können diese eingelesen werden. Ab März soll der Import aus Programmen von Drittanbietern möglich sein. Meldungen bis zum 30.06.2022 werden ordnungsrechtlich nicht als verfristet bewertet.

Quelle: LWK Niedersachsen webcode 01035859