Nmin-Proben für die Stickstoffdüngung in roten Gebieten

In „roten Gebieten“ muss von jedem Ackerschlag bzw. von jeder Bewirtschaftungseinheit vor der Stickstoffdüngung der Nmin-Gehalt bestimmt werden – so ist die Vorgabe der neuen Düngeverordnung. Die wie sonst üblich veröffentlichten Richtwerte reichen für eine verordnungskonforme Düngebedarfsermittlung nicht mehr aus. Grünland und mehrschnittiger Feldfutterbau sind von der Regelung ausgenommen. Aufträge dazu können bei der LUFA Nord-West erteilt werden. Im Kundenportal werden aus dem letzten Agrarantrag und einigen wenigen Mausklicks automatisch Bewirtschaftungseinheiten gebildet, deren Beprobung beauftragt werden kann. Da die „Roten Gebiete“ gerade neu ausgewiesen werden, empfiehlt die Düngebehörde, die Entwurfskulisse zu verwenden. Da zudem die Entwurfskulisse noch nicht verabschiedet ist, ist es durchaus möglich, dass zum Düngestart die alten Gebiete noch Rechtsgültigkeit haben. Daher rate ich auch hier zur Beprobung.

Es bleibt nass

Nachdem das letzte Jahr mit einem Niederschlagsdefizit von ca. 100 mm endete, hilft das vorherrschende Wetter mit tristem Grau und Regen dieses ein Stück weit aufzufüllen. Die Regenmengen der letzten Wochen stehen eventuellen Applikationen von organischem Dünger bei einer Sperrfristverschiebung im Weg.

Düngung bei Sperrfristverschiebung erlaubt

Dort, wo im letzten Jahr die Sperrfrist verschoben wurde, ist die Ausbringung von organischen Düngern wie Gülle nun erlaubt. Allerdings gilt auch hier, dass der Boden aufnahmefähig sein muss. Da der Zeitpunkt der Haupt-N-Aufnahme noch in einigermaßen weiter Ferne liegt, sollten im Grünland auf jeden Fall fünf Liter pro Hektar PIADIN® eingesetzt werden. PIADIN® verlängert die Phase des im Boden sorptiven Ammonium-Stickstoffs und verhindert so, dass Nitrat verlagert wird. Sowohl für den Grundwasserschutz als auch die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen ist dies ein sehr effektiver Baustein.