Fehlerteufel hat sich eingeschlichen

In meinem letzten Newsletter hat sich leider ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen. In Roten Gebieten muss vor der Herbstdüngung eine Bodenprobe der oberen 30 cm auf Nmin untersucht werden und nicht wie von mir geschrieben von 0 bis 60 cm. Außerdem darf der Nmin-Wert für eine zulässige Herbstdüngung bis inklusive 45 kg/ha für eine Herbstdüngung liegen und nicht wie von mir geschrieben darunter.

Ich bitte die beiden kleinen, aber doch erheblichen Fehlinformationen, zu entschuldigen.

Praktisches Beispiel Herbstdüngung

Ich habe zur Veranschaulichung der Entscheidung über eine Herbstdüngung die Nmin Untersuchung eines Betriebes erhalten. Wie sie der Tabelle der Ergebnisse entnehmen können, dürften auf drei der vier untersuchten Flächen im Roten Gebiet aufgrund der Düngeverordnung keine Herbstdüngung durchgeführt werden. Da diese Flächen sich aber außerhalb der Roten Gebiete befinden, muss hier eine rein fachliche Entscheidung getroffen werden.

Die beiden Flächen mit den über jeweils 100 kg Nmin sind definitiv ausreichend versorgt, um eine gute Herbstentwicklung des Rapses zu gewährleisten und kommen somit für eine Herbstdüngung nicht in Frage.

Bei den beiden anderen Flächen ist es ratsam, die Vorkultur und die Erträge zu betrachten. Auf den beiden Flächen stand Wintergerste mit einem Ertrag von über 100 Dezitonnen. In dem Fall ist also auch damit zu rechnen, das sehr hohe Mengen an Stroh eingearbeitet wurden. Dadurch entsteht ein weites C zu N Verhältnis, wodurch der Stickstoff gebunden wird und für die Rapspflanze nicht mehr zur Verfügung steht. In dem Fall würde ich definitiv zu einer Herbstdüngung raten, würde aber zwischen den beiden Schlägen unterscheiden. Bei der Probe mit den 62 kg Nmin würde ich eine Gabe von 30 kg N empfehlen, um die Strohrotte zu fördern und dem Raps die Möglichkeit zu geben, im Herbst noch genügend Stickstoff für eine gute Herbstentwicklung aufzunehmen.

Bei der Probe mit dem Ergebnis von 33 kg N, würde ich in der Herbstdüngung noch etwas höher gehen und 60 kg N streuen. Damit wären beide Flächen auf einer ähnlichen Ausgangsbasis.

Bitte aber beachten, dass die im Herbst mineralisch gedüngte Menge im Frühjahr bei der Düngebedarfsermittlung voll angerechnet werden muss!