Pflanzenbau

Die letzten Grünlandflächen werden mit Gülle beschickt. Die Fristen der Gülleausbringung auf Grünland wurde von den zuständigen AELF festgelegt. Einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff (> 1,5 % N in der TS) haben neben den organischen Düngern (Gülle, Jauche, Biogasgärrest) auch die mineralischen Dünger. Die Regelsperrfrist für Grünland, Dauergrünland und für mehrjährigen Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai, vom 01. November bis 31. Januar Bedarf regional angepasst werden.

 

Für diese Saison gelten für die einzelnen Regionen in Niederbayern folgende Sperrfristen:

  • 01.11.2019 – 31.01.2020 in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut, Rottal-Inn und in der Stadt Landshut. In den Landkreisen Deggendorf, Passau, Kelheim, Straubing, und den kreisfreien Städten Passau und Straubing jeweils südlich der Donau, einschließlich der Donauinseln.
  • 15.11.2019 – 14.02.2020 in den Landkreisen Deggendorf, Passau, Kelheim, Straubing und in den kreisfreien Städten Passau und Straubing jeweils nördlich der Donau.
  • 29.11.2019 – 28.02.2020 in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau

Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung bleiben von dieser Verschiebung unberührt. Dies gilt insbesondere für die Sperrfristen für Ackerflächen, für Festmist von Huf-und Klauentieren, Kompost und für die Sperrfrist für Gemüsebau. Des Weiteren muss der Boden generell bei der Ausbringung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln unter anderem aufnahmefähig sein. Diese Auskunft stammt vom Erzeugerring Niederbayern.