Sperrfristende, darf ich jetzt düngen?

Anfang Februar 2023 endet die Sperrfrist für die Düngung auf Ackerland. Nun stellt sich die Frage, darf ich jetzt schon fahren? Nach unserer guten fachlichen Praxis wahrscheinlich nicht! Auch wenn die Sperrfrist für Ackerflächen vorbei ist, muss dennoch der Boden bei Düngemaßnahmen für die ausgebrachten Nährstoffe aufnahmefähig sein.

Aufnahmefähig ist er dann, wenn er:

  • nicht überschwemmt ist,
  • nicht wassergesättigt ist,
  • nicht gefroren ist,
  • nicht schneebedeckt ist.

Viele Flächen sind derzeit wegen der Niederschläge und Schneeschmelze noch stark wassergesättigt. Selbst wenn kein Wasser mehr sichtbar ist, scheitert es meistens noch an der Befahrbarkeit der Böden. Warten Sie deshalb lieber noch ab. In Bayern darf man auf Morgenfrost bis 60 Kilogramm Stickstoff pro Hektar ausbringen, solange der Boden im Laufe des Tages durchgehend frostfrei ist. Wenn der Boden schließlich aufnahmefähig und befahrbar ist, können sie loslegen. Bedenken Sie jedoch, dass die Gülle und Gärsubstrat auch vom Boden aufgenommen werden muss. Ansonsten könnte Sie beim nächsten Niederschlag abgeschwemmt werden und die Umwelt negativ beeinflussen.

Es muss vor einer Düngemaßnahme eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden.

Nach dem Ende der gesetzlichen Sperrfrist ist die Stickstoffdüngung nach der guten fachlichen Praxis der Düngeverordnung wieder erlaubt. Nach der erfolgreichen Düngebedarfsermittlung kann zu Vegetationsbeginn gedüngt werden. Mit den letzten Jahren im Hinterkopf sollte man immer mit Wetterextremen rechnen.

Hier gibt es aktuelle Infos zur Düngebedarfsermittlung.

Termine

ALZON® neo-N, der einzig Wahre! – Donnerstag, 09.02.2023 um 19:30 Uhr im Gasthaus LandWirschaft; Thalhausen 3; 94424 Arnstorf