Start der Düngung in Sichtweite
Am 1. Februar ist es wieder in den Betrieben soweit, es darf Stickstoff gedüngt werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Jedoch nicht nur Stickstoff, sondern auch die Grunddüngung mit Phosphor, Kalium und Magnesium steht an. Diese sollte individuell je nach Bodenproben vorgenommen werden. Zur 1. Gabe empfehlen sich nach wie vor Stickstoffdünger mit Schwefel wie zum Beispiel der PIAMON® 33-S, um die Stickstoffeffizienz zu gewährleisten. Spurennährstoffe wie Bor, Mangan, Zink und Magnesium lassen sich auch über die Pflanzenschutzspritze übers Blatt geben.
Gülle oder Gärreste richtig einsetzen

In vielen Betrieben stellt sich aktuell die Frage wie jedes Jahr: Wann soll mein Wirtschaftsdünger auf die Fläche? Oftmals muss der Dünger auf die Flächen um Platz in den Becken zu schaffen. In jedem Fall sollte im Getreide sowie im Raps an das PIADIN® gedacht werden, um eine bedarfsgerechte Ernährung zu gewährleisten. PIADIN® verhindert ebenfalls die Verlagerung von Nährstoffen in tiefere Schichten die von den Pflanzen erst noch erschlossen werden müssen.
Die ammoniumbetonte Ernährung der Pflanzen bietet ebenfalls Vorteile in der Nährstoffaufnahme. Nicht nur die Makronährstoffe, sondern auch die Mikronährstoffe können so auf Bodenvorräten effizienter erschlossen werden.

Zurück zur Frage: Wann sollen die Wirtschaftsdünger auf die Flächen?
Klare Antwort: Sofern es die Rahmenbedingungen die uns die Düngeverordnung gibt erlaubt, sollten Wirtschaftsdünger auf die Flächen, da oftmals viele Nährstoffe noch nicht für die Pflanzen verfügbar sind und erst noch vom Bodenleben aufgeschlossen werden müssen. In jedem Fall sollte hier für eine bedarfsgerechte Ernährung an PIADIN® gedacht werden, um einen Luxuskonsum und die damit verbundenen Nachteile zu verhindern.
Mein Tipp
Untersuchen Sie Ihre Wirtschaftsdünger mehrmals im Jahr, um in der Düngung eventuelle Veränderungen zu antizipieren.
