Gute Bedingungen für den Raps

Nach den Niederschlägen in der vergangenen Woche konnte die Rapsbestellung bei relativ guten Bedingungen fortgesetzt werden und steht nun vielerorts vor dem Abschluss. Auf den früh bestellten Flächen sind die Rapspflanzen mittlerweile aufgelaufen.

Eine Entscheidung über eine Herbstdüngung, entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung, muss nun in der nächsten Zeit erfolgen.

Besonders für die nachfolgenden Situationen sollte eine Stickstoffdüngung (N-Düngung) in Betracht gezogen werden:

  • sehr geringe Nmin-Mengen im Boden zur Aussaat
  • im Zuge der Einarbeitung von sehr großen Strohmengen (N-Sperre)
  • späte Rapsaussaat, insbesondere nach der Vorfrucht Winterweizen
  • geringes Stickstoff-Nachlieferungsvermögen der Böden
  • auf Flächen ohne langjährige organische Düngung
  • sehr schwaches Wachstum und unzureichende Pflanzenentwicklung (bis Mitte/Ende September sollten die Rapspflanzen mindestens vier Laubblätter und einen Wurzelhalsdurchmesser von 4 Millimeter vorweisen)

Ist die Entscheidung für eine Stickstoffdüngung im Herbst gefallen, so ist eine Düngung dann bis zum Beginn der Sperrfrist am 1. Oktober entsprechend der Düngeverordnung möglich. Dabei ist allerdings der Nachweis zu führen, dass ein Stickstoffdüngebedarf besteht (§4 Abs. 1 DüV). Mit dieser Düngung im Herbst dürfen laut Düngeverordnung maximal 60 Kilogramm pro Hektar (kg/ha) Gesamtstickstoff bzw. 30 kg/ha Ammoniumstickstoff ausgebracht werden. Darüber hinaus muss die Rapsaussaat spätestens bis zum 15. September erfolgt sein. Zu beachten ist weiterhin, dass die im Herbst ausgebrachten Mengen an verfügbaren Stickstoff vollständig auf die Bedarfskalkulation im Frühjahr anzurechnen sind und für die Roten Gebiete besondere Regeln gelten.

Mein Tipp

Ist eine Herbstdüngung eingeplant, dann kann über eine ammoniumbetonte Düngung das Überwachsen der Bestände bei einer langen Vegetationsperiode bis zum Wintereintritt minimiert werden. Für eine Anwendungsberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.